Ein Albtraum für alle Lokführer
Hall: In der Rohrbachstraße gehen Fußgänger über die Gleise – zum Schrecken der Lokführer.
HALL. Menschen, die plötzlich aus dem Gebüsch springen und die Gleise überqueren wollen – das ist der Alptraum eines jeden Lokführers. In Hall bei der Mündung der Haller Au in die Rohrbachstraße eine alltägliche Sache. Dabei gäbe es einige hundert Meter weiter östlich eine sichere Unterführung. Nur: Das wäre für viele ein Umweg, denn viele "Fußgängerziele" sind näher zum inoffiziellen Gleisübertritt als zur barrierefreien Unterführung.
Kinder auf den Gleisen
Kinder auf den Gleisen
ÖBB-Pressesprecher Rene Zumtobel schildert ein erschreckendes Bild: "Kinder, Jogger, Leute mit Fahrrad, aber auch eine Frau mit Kinderwagen wollte hier über die Gleise", berichteten die Lokführer, "das geht nicht, da besteht Lebensgefahr." Die ÖBB versuchen, den illegalen Übergang so unattraktiv wie möglich zu gestalten: "Wir haben zuletzt einen Erdwall aufgeschoben, um den Leuten durch diese Barriere nochmals klarzumachen: Nicht drüber gehen, Lebensgefahr. Auch ein Schild wurde angebracht", sagt Zumtobel. Nun will man die Bevölkerung für das Problem sensibilisieren. Bürgermeisterin Eva Posch meint dazu: "Wir arbeiten beim Finden einer Lösung eng mit den ÖBB zusammen. Es ist zwar nicht die Aufgabe der Gemeinde, diesen Übergang zu sichern, wir werden uns aber bemühen, die Menschen zum Beispiel durch die Stadtzeitung über das Gefahrenpotential zu informieren."
Schwerpunktmäßige Polizeikontrolle
Die Polizei ist in der "Aktion scharf" ebenfalls mit eingebunden. Wie Erich Engl, Inspektionskommandant von Hall, im Gespräch mit den BEZIRKSBLÄTTERN ausführt: "Wir wollen schwerpunktmäßige Kontrollen durchführen und präsent sein. Uns geht es nicht darum, zu strafen, sondern aufzuklären und auf die Gefahr hinzuweisen." Nach dem Eisenbahngesetz kann für ein solches "Verbrechen" bis zu 726 Euro Strafe verhängt werden. Warum die ÖBB nicht hier einen offiziellen Übergang gestaltet? "Da zwei Gehminuten weiter schon eine Unterführung vorhanden ist, wäre das ein Kostenpunkt, der nicht zu rechtfertigen ist", so Zumtobel.
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