Neues Jagdgesetz: "Gibt keine großen Veränderungen"
Das neue Jagdgesetz wartet mit Neuerungen auf, Gailtaler Jäger nehmen dazu Stellung.
GAILTAL (aju). Ab ersten Jänner tritt ein neues Jagdgesetz in Kraft. Das Gesetz wartet mit einigen Neuerungen auf. So sollen Schäden durch Bär, Wolf, Luchs oder Fischotter künftig aus einem eigenen Landesfonds ersetzt werden.
Grundbesitzer erhalten ein Mitspracherecht bei den Jagdabschussplänen und Fütterungen sind zwar weiterhin erlaubt, aber nicht Pflicht. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Verbissschäden im Wald zu verringern. Die WOCHE hat bei den Jägern nachgefragt, was das für sie bedeutet und wie sie zu den neuen Gesetzespassagen stehen.
Berufung
"Es ist richtig: Aus dem Landesfonds sollen Schäden von Wildarten, die als jagdbar eingestuft, aber auf Grund von Artenschutzrichtlinien ganzjährig geschont sind, ersetzt werden", sagt Bezirksjägermeister Bruno Maurer. Darunter fallen Bär, Luchs, Wolf oder auch der Fischotter. Bisher hatte die Jägerschaft bei nachweisbaren Schäden mit einer Versicherungsleistung und im Zweifelsfalle das Land über ein Sonderbudget geholfen, so auch im Gailtal. "Im Fall von Wildschäden wie Verbiss gelten nach wie vor die bisherigen Regelungen, wobei der Jagdausübungsberechtigte die Hauptlast trägt", sagt Maurer. Die Jagd sei also weiterhin nicht als Hobby zu sehen, "sie bleibt Berufung mit einem hohen Pflichtanteil", sagt Maurer.
Mitspracherecht
Auch mehr Mitspracherecht für Grundstückseigentümer ist ein Teil des neuen Gesetzes. "Das muss man, da laut Kärntner Jagdgesetzt die Jagd Ausfluss von Grund und Boden ist, zur Kenntnis nehmen. Die Jagdausübungsberechtigten im Bezirk Hermagor haben mit den Jagdbeiräten, die ja die Grundbesitzer vertreten, bis auf Einzelfälle schon immer eine sehr sach- und fachbezogene Gesprächsbasis gepflegt", sagt Maurer. Auch sei der Grundbesitzer in den meisten Fällen Landwirt und Waldbesitzer, in vielen Fällen auch selbst Jäger, und er wisse so am besten „was der Boden hergeben oder nicht hergeben kann“. "Es wird also zu keinen gravierenden Änderungen kommen, eher zu einer Form des erweiterten Miteinanders", sagt Maurer. Bezüglich Fütterung sei es richtig, dass es unter gewissen Voraussetzungen eine Fütterungspflicht gegeben habe. Diese soll durch eine „Kann“-Bestimmung ersetzt werden, einhergehend soll auch der Begriff „artgerechte Fütterung“ Bedeutung finden.
Meinungen
- Ferdinand Tarmann, Hegeringleiter Nötsch-Dobratsch, findet es wichtig, dass Grundbesitzer Mitspracherecht haben: "Die Jagd geht von Grund und Boden aus, deshalb sollten Grundstücksbesitzer mitsprechen dürfen. Es gibt dazu einen Jagdverwaltungsbeirat der von den Grundstückseigentümern gewählt wird. Grundsätzlich habe ich es immer schon so gehalten, dass ich den Jagdverwaltungsbeirat informiere. Mit dem neuen Gesetz eben muss der Beirat gehört werden, was für uns keine große Veränderung bedeutet. Zudem ist das neue Jagdgesetz eben einfach an die Zeit angepasst."
- Jäger Veit Jonach aus dem Gailtal sieht die Änderungen im Jagdgesetz auch kritisch. Obwohl der Austausch mit den Grundbesitzern ohnehin schon Bestandteil der Arbeit der Jäger war: "Meiner Meinung nach wurden die Grundbesitzer ohnehin in vielen Belangen schon einbezogen. Auch vor der Änderung im Gesetz. Allerdings bleibt abzuwarten was bestimmte Querköpfe mit einem verdichteten Rechtsbewusstsein an Mehrarbeit für Verwaltungsbehörden und Gerichte bedeuten würden. Diesen Leuten sollte man vielleicht ein gewisses jagdliches Grundwissen vermitteln."
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