Rauchfangkehrer
Noch kein „weißer Rauch“ in Sicht

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Kärntens Rauchfangkehrer wollen ihre Kehr-Tarife landesweit wieder deutlich erhöhen.

GAILTAL (jost). Derzeit gelten in Kärnten noch die Kehr-Tarife aus dem Jahre 2017, aber die Rauchfangkehrer haben ihre angedachten Tarif-Änderungen für 2019 bereits vorgelegt. „Noch ist kein ‚weißer Rauch‘ in Sicht, aber auf Landesebene wird innerhalb der Koalition gerade über die neuen Rauchfangkehrer-Tarife für 2019 verhandelt“ verrät der Gailtaler Landtagsabgeordnete Luca Burgstaller.

Tarif-Kritik

Wie bei jeder bisherigen Tarif-Erhöhung wurden im Vorfeld der Verhandlungen auch diesmal die Gemeinden mit den Wunsch-Vorstellungen konfrontiert.
Die WOCHE GAILTAL hat im Rahmen einer Umfrage in Erfahrung gebracht, dass hinter den Kulissen über das Thema bereits heiß diskutiert wird, weil die neuen Tarif-Wünsche gegenüber den bisher geltenden auffallend hoch ausgefallen sind.

Gemeinden-Stellungnahmen

Die Bürgermeister Siegfried Ronacher (Hermagor) und Walter Hartlieb (Kötschach-Mauthen) verweisen in ihren Stellungnahmen an den Kärntner Gemeindebund insbesondere darauf, dass die geplanten Erhöhungen kaum nachvollziehbar sind. „Trotz Reduzierung von einzelnen Kehrungen, vor allem bei neuen Abgasanlagen (z.B.umweltfreundliche Pelletsanlagen), gibt es eine Erhöhung der Jahres¬kehr-gebühr von bis zu 53 Prozent. Die Begründung, dass diese Erhöhungen durch Anhebung der Mindestlöhne, der Indexanpassung oder die Kosten für die Führung der Dokumentation und Ausstellung der Prüfungsplakette notwendig sind, wäre grundsätzlich akzeptierbar, wenn es sich für alle Heizanlagen-Betreiber um etwa fünf bis zehn Prozent handeln würde. Vielmehr finanziert man mit diesen neuen Tarifen die jährlich anfallenden Personalkosten, da es in den letzten Jahrzehnten durch Errichtung von Alternativanlagen (Fern- und Erdwärme etc.) oder Reduktion der Kehrfristen immer weniger Kehrungen gibt. Beim Rauchfangkehrer-Gewerbe handelt es sich um einen Monopolbetrieb und es gibt keine Konkurrenz wie in der freien Marktwirtschaft. Dieses Gebiets- und Gewerbemonopol ist sicherlich antiquiert und überholt.“

Regionale Unterschiede

Unverständlich ist auch, dass es in Österreich kein einheitliches Tarif- und Kehrmodell gibt. Warum müssen offensichtlich in Kärnten gegenüber anderen Bundesländern gleiche Anlagen öftter gekehrt werden? Warum gibt es in anderen Bundesländern keinen Fixkostentarif oder eine Erschwerniszulage? Zum Beispiel in Tirol beträgt die Jahres-Kehrgebühr für eine Zentralheizung, die mit Pellets befeuert wird, 37 Euro. Und in Kärnten laut vorliegendem Entwurf für die gleiche Heizanlage, also für die gleiche Arbeit, immerhin knapp 62 Euro, also um ca. 67 Prozent mehr.

Gegendarstellung

Der Villacher Rauchfangkehrermeister Rudolf Meidl, mit Firmensitz auch in St.Stefan an der Gail, sieht die verantwortungsvolle Arbeit der örtlichen Rauchfangkehrer-Betriebe darin, dass sich alle Kollegen bemühen, durch ihre Facharbeit stets einen verlässlichen vorbeugenden Brandschutz zu gewährleisten, der einer zusätzlichen Feuerversicherung gleichkommt. Die vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben und Kriterien (Feuerbeschau, Sichtprüfungen etc) sowie zahlreiche technische Neuerungen und Weiter-Entwicklungen der Feuerungs-Anlagen erfordern klarerweise auch entsprechende Schulungen und Investitionen, die durch die Kehr-Entgelte abgegolten werden müssen. Für Kärnten erwartet sich der Chef des Traditionsbetriebes Meidl am Ende der aktuell laufenden Tarif-Verhandlungen mit der Landesregierung für die Facharbeit aller Kärntner Kollegen eine gerechte und auskömmliche Anhebung der Tarife.
Im Übrigen verweist der erfahrene Rauchfangkehrermeister darauf, dass er durch seine überregionale Tätigkeit das Preisniveau in anderen Ländern sehr wohl kennt. Beispielsweise im benachbarten Friaul, wo Meidl’s Facharbeit bei zahlreichen Kunden bis in den Raum Udine gefragt ist, „...liegen die Kehr-Tarife am freien Markt und sind belegbar um das vier- bis fünffache höher als bei uns...“

Innungsmeister

Michael Verderber, Innunsgsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer, stellt die aktuelle Situation aus seiner Sicht wie folgt dar:
Wie Sie mit Sicherheit wissen, übt der Rauchfangkehrer oder wie er heute heißt, der „öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer“ seine Tätigkeiten – anders als jeder andere Gewerbetreibende – streng nach gesetzlichen Vorgaben aus. So ist die Zahl der (Rauchfang-)Kehrungen, die der Rauchfangkehrer durchführen muss, genau in der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung – kurz K-GFPO – geregelt. Dieses Gesetz befindet sich derzeit in Novellierung und soll hinsichtlich der Anzahl der Kehrungen geändert werden. Es sollen zukünftig moderne Heizungsanlagen, die effizienter mit dem Brennstoff umgehen und damit umweltschonender sind, weniger oft gekehrt werden als ältere, die bei der Verbrennung noch mehr Rückstände verursachen. Somit wird die novellierte FPO einen Beitrag zur Ökologisierung leisten.

Tarife

Neben der Anzahl der Kehrungen ist auch der Preis oder wie dieser konkret heißt – der Tarif – für die Durchführung einer Kehrung gesetzlich reglementiert. Das Regelwerk ist die sogenannte „Verordnung über die Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe“. Diese Reglementierung der Preise soll gewährleisten, dass die Rauchfangkehrer ihre Dienstleistung flächendeckend in ganz Kärnten zu einheitlichen Tarifen, die das wirtschaftliche Überleben dieser Kleinstbetrieben gewährleisten müssen, anbieten können. Diese in der Gewerbeordnung verankerte Prämisse, dass Leistungen des Rauchfangkehrers flächendeckend in Kärnten (sowie in ganz Österreich) angeboten werden müssen bedingt, dass Kehr- und Tarifordnung in einer engen Wechselbeziehung stehen müssen. Hier werden die Verhandlungen auf sozialpartnerschaftlicher Ebene geführt, und es kann dazu derzeit keine konkrete Aussage getroffen werden.

Hintergründe

Das heißt, wenn sich die Zahl der Kehrungen ändert, hat der Landesgesetzgeber die Tarife so anzupassen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe einerseits und die Interessen der Leistungsempfänger – sprich Kunden – andererseits, gewahrt bleiben. Daraus ergibt sich, dass trotz Anhebung der Tarife für die Fangkehrung sich für eine große Zahl von Haus- und Wohnungseigentümern, wegen der Reduktion der Anzahl der Kehrungen, eine finanzielle Ersparnis bei der Jahreskehrgebühr ergeben wird. Für eine geringen Prozentsatz der Kehrobjekte wird sich eine Erhöhung der Jahreskehrgebühren ergeben, wobei hier das Ausmaß noch Gegenstand der erwähnten Verhandlungen ist.
Der Tarif wurde in der Vergangenheit jährlich in der Regel zirka im Ausmaß der Inflation angepasst.
Im Übrigen ist zu erwähnen, dass die Rauchfangkehrerbetriebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen, die jährlich ihre Lohnerhöhungen laut ihrem Kollektivvertrag erhalten und dadurch die Personalkosten jährlich steigen. Hinweis: Die letzte Tarifanpassung für die Rauchfangkehrerbetriebe fand im Jahr 2017 statt. Übrigens: der Beruf des/der Rauchfangkehrers/Rauchfangkehrerin zählt zu den sogenannten Mangelberufen, d.h. der Branche droht ein massiver Facharbeitermangel, wenn nicht entsprechend gegen gesteuert wird.

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