Wohnbauförderung „neu“ in Kärnten

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In der Bau-Branche (Hochbau) hat sich das Thema Energie in den letzten Jahren überaus lebhaft und vielschichtig weiterentwickelt. Das betrifft die Vielzahl der angebotenen Baumaterialien genauso wie die das für Laien schon beinahe verwirrende Angebot an verschiedenen Heiz-Systemen. Daher ist für gewissenhafte Bau-Interessenten fachkundige Beratung bereits in der Planungs-Phase sinnvoll und unverzichtbar.

Grundsätzliches

Seit dem 01. Jänner 2018 ist das neue Wohnbauförderungsgesetz in Kraft. Sowohl hinsichtlich Sanierungen als auch bei Neubauten hat sich einiges verändert.
Die WOCHE hat mit Energieberater Stephan Ranner aus Mauthen gesprochen, der Häuslbauern aktuelle und kompetente Beratung bei der Realisierung und Sanierung von Bauprojekten bietet und einen kurzen Überblick über Neuerungen und Veränderungen zu diesem Thema gibt:
„Das völlig neu geschriebene Wohnbauförderungsgesetz des Landes Kärnten bietet weniger Vorschriften, leichtere Antragstellung, höhere Einkommensgrenzen, niedrigere Zinsen und neue Fördervarianten. Es eröffnet den Häuslbauern viele neue Möglichkeiten und entlastet die Mieter. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum für alle Kärntnerinnen und Kärntner“.
Das Land Kärnten legt für alle Baumassnahmen Wert auf verpflichtende und umfassende Vor-Ort-Energieberatung, wenn irgendwelche Förderungen beantragt werden sollen.
Diese Erstberatung ist kostenlos und ist von einem zertifizierten Energieberater durchzuführen, der mit dem Land Kärnten kooperiert. Im Bezirk Hermagor ist Stephan Ranner einer von nur zwei Beratern, die dazu befähigt sind. In etwa zwei Stunden wird das zu sanierende Gebäude analysiert und die Daten in eine Datenbank eingespeist. Dies ist die Voraussetzung, um eine Förderung beantragen zu können.

Schwerpunkte
Mehrere Bereiche wurden vom Land Kärnten besonders hervorgehoben und im Gesetz berücksichtigt. Darunter fallen unter anderem die Errichtung von Wohnraum im Eigentum, die Sanierung von Eigenheimen und der Ersterwerb von Wohnraum direkt vom Bauträger. Ein anderer wesentlicher Punkt sind barrierefreie Maßnahmen und altersgerechtes Wohnen. Das Ingenieurbüro Ranner hat sich schon seit längerer Zeit mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt und kann daher auch in diesem Bereich detaillierte Auskunft und professionelle Betreuung anbieten. Ranner: „Bei allen Projekten, ob Sanierung oder Neubau, sehe ich mich immer als Bindeglied zwischen dem Bauherrn und dem Land Kärnten. Dabei kann ich auf jahrelange Erfahrung und ein hilfreiches Netzwerk zurückgreifen“.

Auf einen Blick

Die Einkommensgrenze für den Erhalt einer Wohnbauförderung wurde angehoben:
Ein-Personen-Haushalt 38.000 Euro, Zwei-Personen-Haushalt 55.000 Euro,
jede weitere Person 6.000 Euro.
Die Auflagen für Häuslbauer wurden entschärft – die Baubewilligung reicht für die Basisförderung aus, jedoch dürfen keine fossilen Brennstoffe (Kohle-, Öl-, Strom-, Infrarotheizung) verwendet werden.
Es gibt Bonusbeträge für höhere Energieeffizienz, für Jungfamilien, für Bauen im ländlichen Raum, für verdichtete Bauweise, für Solar- oder Photovoltaikanlagen, aber auch für barrierefreies Bauen etc.
Die Zinsen der Förderkredite wurden gesenkt und bewegen sich zwischen 1,0 und 1,5 Prozent.
Es kann auch ein Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) in Höhe von 7.000 oder 10.000 Euro (je nach Energiekennzahlen) beantragt werden.
Wer sein Eigenheim barrierefrei bzw. altersgerecht umbauen möchte, kann dafür spezielle Förderungen beantragen.
Gefördert wird auch eine thermisch-energetische Sanierung, inklusive Vor-Ort-Energieberatung und Sanierungscoach.
Auch hier gibt es die W ahlmöglichkeit zwischen Förderungskredit und Einmalzuschuss.
Zur Belebung von Stadt- und Ortszentren sowie zur Reaktivierung von nicht mehr genutzten Gebäuden wird die Schaffung von Wohnraum im Altbestand gefördert; für den eigenen Wohnbedarf und für den Zweck der Vermietung.
Auch für Mieter bietet das neue Gesetz massive Verbesserungen: im gemeinnützigen Wohnbau können Mieter künftig schon bei Erstbezug einer Wohnung für das Aufbringen der Grundkostenbeiträge einen Eigenmittelersatzkredit beantragen.
Die hohen Mietzinssprünge (bislang im 21. und 41. Jahr nach Erstbezug) entfallen künftig.

Energie-Ausweis
Der Energie-Ausweis für ein Haus ist ein offizielles Dokument, das detaillierte Informationen und Kennwerte über alle energiespezifischen Eigenschaften für ein Gebäude beinhaltet, sinngemäss vergleichbar mit dem Typenschein eines Autos.
Ranner: „Dabei werden Begriffe wie Heizwärmebedarf, Heizenergiebedarf, Haushaltsstrombedarf, Warmwasser-Wärmebedarf oder Kohlendioxidemissionen in entsprechenden Kennwerten errechnet und dokumentiert. Sowohl für die Einreichung eines Bauvorhabens bei der Baubehörde als auch bei Vermietung, Verpachtung oder Kauf/Verkauf ist der Energie-Ausweis ein unumgängliches Dokument, ohne das weder Baugenehmigungen, Förderungen oder Verträge zustandekommen können“.

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