Neues Web-Service für NÖGKK-Kunden
Amtssigniert und datensicher: Versicherte können Bescheinigung
über Krankenstand und Mutterschaft online abrufen
Mehr Service auf der Homepage der NÖ Gebietskrankenkasse www.noegkk.at. Die Versi-cherten der NÖGKK und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen haben ab sofort die Möglichkeit, online Bestätigungen über Krankenstand und Mutterschaft abzurufen. Der Zugang funktioniert über die E-Card als Bürgerkarte oder via Handysignatur.
All jene, von denen der Dienstgeber, das AMS oder das Finanzamt sowie andere Behör-den eine Krankenstands- oder Mutterschaftsbescheinigung fordern, können sich ohne lange Wege oder Wartezeiten die Bescheinigung im Internet abrufen und ausdrucken. Die neue Anwendung informiert die Versicherten über Krankenstände und Krankengeld bzw. Dauer und Höhe von Wochengeld bis zurück zum Jahr 2004. Die Bescheinigungen sind amtssigniert und rechtsgültig.
Mehr Transparenz und Kontrolle
„Für uns als Krankenkasse ist es wichtig, laufend das Service für unsere Versicherten und ihre Angehörigen auszubauen. Datensichere Online-Abfragen sind ein Mittel, das uns heutzutage das Leben erleichtern kann“, sagt der Obmann der NÖGKK, KR Gerhard Hutter. „Darüber hinaus sind für uns als Sozialversicherungsträger aber auch Transparenz und Kontrollmöglichkeiten wesentlich“, erklärt Hutter. Die Kunden der NÖGKK haben mit der neuen Web-Applikation nicht nur die Möglichkeit, Bestätigungen auszudrucken, sondern können auf diesem Wege ihre Daten im Umgang mit Krankenstand und Mutterschaft kontrollieren. Diagnosen sind selbstverständlich keine abrufbar. „Zudem ist auf diesem Weg sichergestellt, dass jeder nur Einblick auf seine persönlichen Einträge erhält“, bestätigt der Obmann.
Die E-Card ist in erster Linie Anspruchsnachweis der Patientin oder des Patienten gegen-über Ärztinnen und Ärzten oder Spitälern. Lässt man sie als Bürgerkarte freischalten oder erwirbt man eine persönliche Handysignatur, kann man ganz einfach Online-Behördengänge erledigen oder Informationen der Sozialversicherungsträger abrufen. So-wohl Bürgerkarte als auch Handysignatur garantieren nicht nur einen geschützten Zugang zu den Einträgen über eine sichere Web-Verbindung, sondern gewährleisten auch, dass jeder nur auf seine eigenen Daten Zugriff hat.
Mehr zu den Online-Services der NÖGKK und nähere Informationen über Bürgerkarte und Handysignatur finden Sie auf www.noegkk.at unter der Rubrik „Service“.
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