Gericht
Baby verlor Überlebenskampf – Vater verurteilt
UNTERES TRAISENTAL (ip). Wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang wurde ein 34-Jähriger aus dem Unteren Traisental am Landesgericht St. Pölten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, zwei davon bedingt, rechtskräftig verurteilt, nachdem er seinem sechs Wochen alten Buben ein Taschentuch in den Mund gesteckt hatte. An den Folgen starb der Säugling trotz intensiver Behandlungen nach vier Monaten im Krankenhaus.
Der Vorfall
Die Wahrheit um den tragischen Vorfall im Jänner 2016 kam erst Anfang 2021 ans Tageslicht, als die Mutter des verstorbenen Kindes Anzeige erstattete, weil sie von ihrem Ex-Mann mit einem Küchenmesser bedroht worden sei. Sie äußerte gegenüber den Beamten, dass sich der Säugling nicht, wie ursprünglich behauptet, das Taschentuch selbst in den Mund gesteckt hatte, sondern, dass der Kindesvater das Schreien des Kleinen abstellen wollte.
Gegenüber Richter Slawomir Wiaderek bekannte sich der bislang Unbescholtene schuldig und legte, wie bereits bei seiner polizeilichen Einvernahme ein umfassendes Geständnis ab. Nach den dramatischen Ausführungen der Staatsanwältin, betonte Verteidiger Markus Stimpfl, dass der Angeklagte einerseits durch eine spastische Lähmung körperlich, darüber hinaus durch eine verminderte Intelligenz auch geistig eingeschränkt sei, wie zwei Gutachten bestätigen. Mit Stress und Frustration könne er nur schwer umgehen.
„I hob die Windeln g´mocht“, leitete der 34-Jährige seine Schilderung der Tragödie ein. Zum ersten Mal alleine, weil eine Freundin seiner Frau, die sogar bei der Geburt dabei war und Taufpatin sein sollte, ihr im Nebenraum die Haare färbte. Den Gestank wollte die Mutter dem Säugling nicht zumuten, daher überließ sie das Wickeln ihrem Mann.
Der Kleine habe geschrien und gezappelt, damit war sein Vater überfordert. Er stopfte dem Säugling ein Taschentuch in den Mund. Als Wiaderek hinterfragte, erklärte der Beschuldigte, schon gewusst zu haben, dass dies unangenehm sei und man dadurch schlecht Luft bekomme.
„Plötzlich ist es ganz still gewesen“, berichtete die Mutter und als der Vater nach zwei bis drei Minuten um Hilfe schrie, rannte die Freundin ins Zimmer, wo das Baby bereits blau angelaufen war. Die Bemühungen des Angeklagten, das Taschentuch aus dem Rachen des Buben zu ziehen, machten die Situation nur noch schlimmer, sodass es auch den herbeigerufenen Sanitätern nicht gelang, den Fremdkörper zu entfernen. Erst nach etwa 30 Minuten holte ein Notarzt das Taschentuch mit einer Zange heraus – viel zu spät für den Säugling, dessen Gehirn aufgrund des langen Sauerstoffmangels bereits massiv geschädigt war, wie Gerichtsmediziner Wolfgang Denk ausführte.
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