Cannabis-Gärtner fasste Haftstrafe aus
ST. PÖLTEN (ip). Rund 20.000 Euro investierte ein 47-jähriger Invaliditätspensionist in eine Anlage zur Aufzucht von Cannabispflanzen. Zwischen 2011 und 2014 erzeugte er 5.200 Gramm Cannabis und verdiente beim Verkauf rund 10.000 Euro.
Anlässlich einer Hausdurchsuchung fand man bei dem Beschuldigten, der auf einem herabgewirtschafteten Bauernhof in der Umgebung von St. Pölten lebt, noch 234 angebaute Pflanzen. Nichts davon habe er selbst konsumiert, erklärte der Cannabis-Gärtner beim Prozess am Landesgericht St. Pölten. Mit dem Gewinn, den er de facto nie hatte, habe er Schulden bezahlen wollen.
Was er in die Anlage gesteckt habe, sei unwesentlich, erklärte Staatsanwältin Maria Tcholakova. „Die 20.000 Euro Anlage spricht klar gegen ihn“, ergänzte die Anklägerin, die dem Pensionisten das Verbrechen des Suchtgifthandels sowie dessen Vorbereitung zur Last legte.
Für den 47-Jährigen bedeutete das eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten, sowie den Einzug von 10.000 Euro als Verfall. Der Richter begründete das Urteil gegen den bis jetzt unbescholtenen Mann mit dessen bloßem Gewinnstreben. „Ich habe schon das Gefühl, dass Sie mit dem Suchtgiftmilieu in Kontakt stehen“, mutmaßte Herr Rat, dem der Angeklagte versicherte: „Ich habe kein Interesse, weiter zu machen.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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