Falsche Ortstafel als Freibrief für Raser
Mit seinem Kampf gegen das Ortsschild von Unter-Oberndorf will sich ein Pensionist aus der "Radarfalle" befreien.
UNTER-OBERNDORF (mh). "Mir geht es nicht um die Geldstrafe von 65 Euro, sondern ums Prinzip", sagt Thomas Thaa aus Hochstraß. Am 2. Jänner 2012 wurde der Pensionist mit 66 km/h "geblitzt", als er mit seinem Auto durch Unter-Oberndorf Richtung Eichgraben unterwegs war. Doch Thaa weigerte sich zu zahlen und liegt deshalb seit über einem Jahr mit der Bezirks-hauptmannschaft St. Pölten im Klinsch. "Die Ortstafel ist an dieser Stelle nicht ordnungsgemäß aufgestellt. Durch den extrem großen Abstand vom Fahrbahnrand war für mich nicht erkennbar, dass ich mich im Ortsgebiet befinde", so Thaa.
Berufung gegen Strafe
"In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass Ortstafeln höchstens zwei Meter von der Fahrbahn entfernt stehen dürfen", argumentiert der 68-Jährige. "Außerdem ist durch die fehlende Verbauung an dieser Stelle kein Ortsschild zu erwarten. Hier stehen nur ein paar Häuser mitten im Grünland". Ganz anders sieht das der verkehrstechnische Amtssachverständige, der zwar bei der Beweisaufnahme einen Abstand von 3,40 Meter zum Fahrbahnrand feststellte, den "Tatort" aber als rechtmäßigen Ausnahmefall einstuft: "Die Ortstafel ist aus beiden Fahrtrichtungen aus einer Entfernung von mehr als 70 Metern ersichtlich. Auf Grund des dazwischen gelegenen Geh- und Radweges könnte ein geringerer Abstand nur mit einem hohen baulichen Aufwand erreicht werden." Die Berufung, die Thomas Thaa gegen das Straferkenntnis erhoben hat, wird nun in der kommenden Woche im Unabhängigen Verwaltungssenat verhandelt. "Wenn ich dort nicht Recht bekomme, habe ich keine Hemmungen, vor den Verwaltungsgerichtshof zu gehen", gibt sich Thaa kämpferisch.
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