Heim-Zündlerin ist Fall für Psychiatrie
Nach einem Mordversuch im Pflegeheim Beer wurde eine 62-Jährige als geistig abnorme Rechtsbrecherin eingestuft.
NEULENGBACH (ip). Video-aufnahmen im Pflegeheim Beer in Neulengbach führten Mitte Juni 2014 rasch zu jener Heimbewohnerin, die mit einem Feuerzeug den Polster einer 68-Jährigen in Brand gesteckt hatte, um die Frau zu töten beziehungsweise eine Feuersbrunst herbeizuführen (die Bezirksblätter berichteten).
Pflegepersonal löschte Brand
Nur dem raschen Eingreifen des Pflegepersonals war es zu verdanken, dass die 62-Jährige in ihrem Vorhaben scheiterte. Jeweils mit acht zu null Stimmen bejahten die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten die ihnen gestellten Fragen und sprachen sich damit auch für die Einweisung der 62-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus (rechtskräftig).
Tod nur knapp entgangen
„Einverstanden“, erklärte sich die Betroffene, deren Verteidiger Christian Reiter den Rechtsmittelverzicht bestätigte. In einem ausführlichen Plädoyer schilderte Staatsanwalt Patrick Hinterleitner nicht nur detailliert den dramatischen Verlauf der wenigen Minuten, in denen die 62-Jährige mit einem Feuerzeug in das Zimmer einer Heimmitbewohnerin ging und dieses nach 40 Sekunden wieder verließ. Etwa dreieinhalb Minuten dauerte es, bis seitens des Pflegepersonals mit dem Löschen des Brandes das Schlimmste verhindert werden konnte. Mit schweren Verbrennungen dritten Grades entging die 68-Jährige nur knapp dem Tod. Hinterleitner griff auch vor allem die Ausführungen von Psychiater Dietmar Jünger auf, der unter anderem von einer schweren geistig-seelischen Abartigkeit der Brandstifterin sprach. Ihre Gefährlichkeit gehe von ihrer Krankheit aus, für die sie keinerlei Einsicht zeige. An eine ambulante Behandlung, so der Sachverständige, könne überhaupt nicht gedacht werden.
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