Narren regieren wieder in Neulengbach
Seit 11. November hat wieder die Faschingsgilde das Sagen in der Stadt.
NEULENGBACH (mh). Pünktlich am 11.11. um 11.11 Uhr übergab Bürgermeister Franz Wohlmuth den Stadtschlüssel an die Faschingsgilde, der von Präsident Friedrich Ucik und seinen Mitstreitern bereitwillig entgegengenommen wurde. Wie es der Brauch will, regieren die geweckten Narren nun bis Faschingsdienstag die Wienerwaldstadt.
Regierungserklärung
Im Artikel 1 der verlesenen Regierungserklärung hielt die Faschingsgilde fest, dass "bisher durchaus bewährte Mitglieder des Gemeinderates wie Vizebürgermeister, Stadträte und Stadträtinnen sowie Gemeinderäte aus Ehrfurcht vor der Regierungsgewalt der Faschingsgilde zur Gemeinderatswahl im Jänner 2015 nicht mehr antreten werden".
Blindenheim als Laufhaus
Weitere "Schmankerl" des närrischen Regierungsprogramms sind die Erhaltung des Blindenheims in Unterdambach als "Hypo-Desaster-Museum mit besonders geläufigem Kulturangebot in Form eines großen Laufhauses zur genüsslichen Abdeckung öffentlichen Schuldenaufkommens" und die Bitte an die Aktive Wirtschaft, die Aufstellung von Fitnessgeräten in den Geschäftseingangsbereichen ihrer Mitglieder zu veranlassen. "Die Kunden bekämen dadurch die Gelegenheit, die sonst bisher nur für Schulkinder geforderte tägliche Turnstunde bei jedem Einkauf selbst zu erproben", so die Faschingsgilde Neulengbach.
Die Regierungserklärung im vollen Wortlaut:
Die Faschingsgilde Neulengbach tut kund um zu wissen, dass sie mit 11. 11. 2014 um 11 Uhr 11 bis auf weiteres die Regierungsgewalt in der Stadtgemeinde Neulengbach übernimmt.
Die nachfolgende Regierungserklärung wurde gegeben in der Stadtgemeinde Neulengbach am 11. 11. 2014 um 11 Uhr 11.
Artikel 1
Bisher durchaus bewährte Mitglieder des Gemeinderates wie Vizebürgermeister, Stadträte und Stadträtinnen sowie Gemeinderäte werden aus Ehrfurcht vor der Regierungsgewalt der Faschingsgilde z ur Gemeinderatswahl im Jänner 2015 nicht mehr antreten. Die Faschingsgilde Neulengbach dankt für diese Respektsbezeugung.
Artikel 2
Der neuen Speisekartenverordnung zur Verhinderung von Allergenen und nicht biologisch gehaltener Schlachttiere sollte durch die Bestimmung nur Rindviecher aus Raipoltenbach und nur Schweine aus Umsee in Betracht zu ziehen, ausreichend Genüge getan werden.
Artikel 3
Das Blindenheim in Unterdambach könnte durch einen neuen Verwendungszwecke ventuell erhalten werden: Hypo-Desaster-Museum mit besonders geläufigem Kulturangebot in Form eines großen Laufhauses zur genüsslichen Abdeckung öffentlichen Schuldenaufkommens.
Artikel 4
Nach erfolgter Umsetzung dieser Blindenheimnutzung könnte die Restraumnutzung in Form von Betreutem Wohnen angedacht werden, da ja bereits besondere Betreuung in Tätigkeit ist.
Artikel 5
Die Aktive Wirtschaft soll gebeten werden ihre Mitglieder zur Aufstellung von Fitnessgeräten in den Geschäftseingangsbereichen zu veranlassen. Die Kunden bekämen dadurch die Gelegenheit die sonst bisher nur für Schulkinder geforderte tägliche Turnstunde bei jedem Einkauf selbst zu erproben.
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