"Sonnenpark" wird Fall für Volksanwalt
Weil ein Anrainer seit 2009 auf taube Ohren gestoßen sei, wandte er sich an Peter Fichtenbauer
ST. PÖLTEN (red). "Ich habe geglaubt, dass sich mit der Vorsprache beim Bürgermeister etwas tut", sagt Herbert Schulmeister verärgert. Viele Hebel setzte der St. Pöltner bisher in Bewegung, um seine Nachtruhe zu gewährleisten oder um Rauch von Grillstellen Einhalt zu gebieten. Die Partys im Sonnenpark, die bis in frühe Morgenstunden dauern und bei denen über offenem Feuer gegrillt werde, erregen den Unmut des Anrainers.
Ruhestörung und Brandgefahr
Schulmeister verschickte seit 2009 Briefe an den Bürgermeister, verständigte wiederholt die Polizei wegen Ruhestörung und beklagte bei Stadt, Polizei und Feuerwehr wildes Campieren, angesichts dessen Brandgefahr drohte. Das Gebäude, in dem Partys stattfinden, dürfte ob der baulichen Beschaffenheit nicht als Veranstaltungs-Betriebsstätte genehmigt werden. Zudem ortet der Anrainer bei Spielgeräten für Kinder, die in dem öffentlich zugänglichen Park aufgestellt sind, Gefahrenpotenzial: "Wer haftet, wenn etwas passiert?" Da die Kritik bisher auf taube Ohren gestoßen sei, ging Schulmeister nun einen Schritt weiter und wandte sich mit seinen Anliegen an Volksanwalt Peter Fichtenbauer.
Bausubstanz überprüft
"Es wurde sofort nach Erhebung der Anschuldigungen eine Überprüfung der Bausubstanz durch die Baupolizei durchgeführt", hält Martin Gutkas dahingehend fest. Versäumnisse punkto Veranstaltungsgesetz schließt der Leiter des Fachbereichs Behörden des Magistrats St. Pölten aus. Auch eine illegale Nutzung des Sonnenparks, wie sie in der Kritik Schulmeisters enthalten ist, konnte laut Gutkas bei einer Kontrolle nicht festgestellt werden. Punkto Spielgeräte hält Gutkas fest, dass es in dem Areal des Parks, das als Veranstaltungsgelände gewidmet ist, keine Spielgeräte gebe. Auch die Baubehörde habe keine Informationen über die Geräte.
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