Stockerhütte: Antrag auf Notweg abgewiesen
Naturfreunde bemühten sich vor Gericht um beschränktes Fahrrecht
WILHELMSBURG/ST. PÖLTEN (jg). Gerald Schmalzl wünscht sich Ruhe: "Ich bin nur noch am Gericht", sagt der Landwirt aus Wilhelmsburg. Mit vergangenem Dezember hatte er einen zwischen ihm und den Naturfreunden bestehenden Wegevertrag gekündigt. Dieser erlaubte es dem Pächter seit 1966, den Weg über Schmalzls Grund zur Versorgung der Hütte zu benützen. Seit 2001 sei es zu für den Landwirt "unzumutbaren Zuständen" gekommen. Schmalzl spricht von Müll und großzügigem Ausbau der Hütte, der dazu führte, dass der Weg deutlich mehr in Anspruch genommen wurde als vorgesehen.
Einräumung eines Notweges
Schon damals habe er die Naturfreunde darauf hingewiesen. Da sich die Situation laut dem Landwirt nur zwischenzeitlich gebessert habe, sah er sich "gezwungen, den Vertrag zu kündigen". Da die Zufahrt damit gänzlich verwehrt ist, bangen Naturfreunde und Pächter um das Überleben der Stockerhütte. Sie stellten einen Antrag auf Einräumung eines Notweges, um bis zur letztlich gültigen Entscheidung im Rechtsstreit ein beschränktes Fahrrecht zu erhalten. Dieser wurde nun vom Bezirksgericht Lilienfeld abgewiesen. Denn erst durch den Ausbau der Hütte sei "das Bedürfnis nach einer Wegeverbindung entstanden", das durch die bisher bestandene Möglichkeit der Zufahrt "nicht befriedigt" werde. Für die Sicherung einer ausreichenden Wegeverbindung hätten die Naturfreunde selbst Vorsorge treffen müssen.
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