Tankwarte als Energieberater

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PIELACHTAL (ah). Wenn Ihr Heizöllieferant die Vorteile von Photovoltaikanlagen preist und der Tankwart Sie an der Zapfsäule vom neuen Elektroauto überzeugen will, ist das ab 1. Jänner ganz normal. Denn das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Energiehändler, 0,6 Prozent ihres Energie-Jahresumsatzes einzusparen (siehe rechts). Schaffen sie das nicht, müssen sie ihre Kunden zum Energiesparen bewegen.
Rudolf Busam, Vertrauensobmann der Tankstellenbetreiber in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, informiert: "Das Gesetz ist gültig, bei Nichteinhaltung drohen Strafen." Das Kuriose an der Causa ist, dass die Stelle, welche das Gesetz überprüfen soll, bis dato nicht existiert. Busam erklärt: "Die Stelle, die diese Maßnahmen bearbeiten soll, ist noch nicht einmal geschaffen worden und im Finanzministerium wartet man ab." Der Gerersdorfer Anton Kothmiller, Chef und Eigentümer der Raststation und Tankstelle "Oldtimer", sieht das Gesetz kompliziert in der Umsetzung: "Ich denke, dass das ganz schwierig umzusetzen sein wird." Auf die Frage, ob er als Tankstellenbetreiber über das Gesetz und die zu setzenden Maßnahmen hinlänglich in Kenntnis gesetzt wurde, antwortet er: "Informiert wurden wir über dieses neue Gesetz schon, aber keiner weiß, was diese Monitoringstelle, die es noch nicht gibt, eigentlich will und dann letztendlich überhaupt prüft." Maßnahmen habe Kothmiller aber bereits gesetzt. "Wir haben 100.000 Stück neue Parkuhren mit dem Hinweis auf Energiesparmaßnahmen drucken lassen."
Vorwürfe, die das Wirtschaftsministerium so nicht gelten lassen will: "Unser Ziel ist es, das Gesetz möglichst praxistauglich umzusetzen. Daher folgende aktuelle Einigung mit der Branche: Für Tankstellenbetreiber soll die Beimengung von Reinigungs- und Reinhalteadditiven im Diesel als Effizienzmaßnahme anerkannt werden. Damit ist eine praxistaugliche und kostengünstige Lösung für die Energielieferanten definiert und anwendbar."

Zum Gesetz:

Das Bundes-Energieeffizienz-Gesetz trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Damit werden Energielieferanten jährlich zur Einhaltung von Energieeinsparungsmaßnahmen in Höhe von 0,6% des Energieabsatzes an den Endkunden des Vorjahres verpflichtet. Tankstellen gelten dabei grundsätzlich als Energielieferanten. Es ist jeder Energielieferant verpflichtet, der im Vorjahr entgeltlich Energie an Endenergieverbraucher geliefert hat. Wesentlich ist, dass Energielieferanten, die im Vorjahr weniger als 25 GWh (das entspricht etwa 2,5 Mio. Liter Treibstoff pro Jahr) an Energie an Endkunden in Österreich abgesetzt haben, für das jeweilige Jahr von der Verpflichtung ausgenommen sind. Bei Pächtern trifft die Verpflichtung die dahinter stehende Mineralölgesellschaft. (Quelle: wko.at)
Ziele: Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen. (Quelle: bmwfw.gv.at)

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