Traismauer: Gemeinnützige Arbeit nach Schlägerei
HERZOGENBURG (ip). Von berechtigter Notwehr sprach Verteidiger Anton Hintermeier im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen seinem 37-jährigen Mandanten und dessen 41-jährigem Kontrahenten in einem Lokal in Traismauer.
Mehrere Zeugen bestätigten in der zweiten Verhandlungsrunde am Landesgericht St. Pölten, dass die Aggression am 22. August 2013 von dem 41-Jährigen ausgegangen war. Demnach habe er nach einer harmlosen Streiterei seinen Gegner von hinten zu Boden gestoßen und auf ihn eingeschlagen. Während das Opfer mit einem blauen Auge davonkam, hatt die Abwehrreaktion mit einem Nasenbeinbruch für den 41-jährigen geendet.
Die Zweifel an der Schuld des 37-jährigen führten schließlich aber zu einem Freispruch. Von einer „glasklaren Diversion“ sprach der Richter hingegen bei dem 41-jährigen, der statt eines Urteils das Angebot, 50 Stunden gemeinnützige Leistungen zu erbringen, annahm.
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