Vorteilszuwendung: St. Pöltner Landwirt vor Gericht
70-Jähriger schickte einem Beamten als Dank für Erledigung seines Ansuchens mehrere hundert Euro.
ST. PÖLTEN (ip). Zweimal schickte ein 70-jähriger Landwirt aus dem Bezirk St. Pölten 500 Euro gemeinsam mit Weihnachtsgrüßen und den Worten „Danke Herr Hofrat“ im Dezember 2013 an einen leitenden Beamten der Agrarbezirksbehörde.
„Er kann mir die Hand schütteln, um sich zu bedanken, aber so etwas geht nicht“, meinte der Empfänger des „Weihnachtsgeschenks“ als Zeuge am Landesgericht St. Pölten. Als die Post bei ihm zu Hause einlangte, habe ihn das eine schlaflose Nacht gekostet, ergänzte der Landesbedienstete, der bereits wusste, dass von dem Landwirt bereits 2011 hundert Euro für die Erledigung seines Ansuchens zur Verbreiterung eines Güterwegs „überwiesen“ worden waren. Die Zuwendung wurde damals retourniert.
Umfassendes Geständnis
Als zwei Jahre später alles zum Vorteil des Landwirts erledigt war, fühlte sich dieser seiner eigenen Aussage nach verpflichtet, dem Referenten seinen „besonderen Dank“ auszudrücken. „Vorteilszuwendung“ nennt die Rechtssprechung dieses Verhalten, das den pensionierten Landwirt vor Gericht brachte. Richter Slawomir Wiaderek schlug aufgrund der Unbescholtenheit des Angeklagten und des umfassenden Geständnisses eine Diversion in Form einer Geldbuße in Höhe von 1.200 Euro vor, wobei man noch auf die Zustimmung der Staatsanwaltschaft wartet.
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