Zur Sache Rauchen in Lokalen
Seit 1. Juli 2010 gilt das strengere Rauchverbot in Lokalen in Österreich. Das bedeutet, dass Rauchen beim Wirten nur dann zugelassen ist, wenn einerseits im Lokal über eigene Raucherräume, die von Nichtraucherräume getrennt sind, zur Verfügung stehen oder das Lokal kleiner als 50 Quadratmeter ist und als Raucherlokal definiert wurde.
Seitdem investierten die Betreiber in Trennwände, die den Vorschriften entsprechen.
Sollten die gesetzlichen Auflagen nicht umgesetzt werden, droht eine Strafe. Wenn jemand sich in ein Nichtraucherlokal setzt und sich eine Zigarette anzündet, kann das bis zu 1.000 Euro kosten. Der Wirt muss mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen.
Nun soll dieses Gesetz verschärft werden. Künftig darf kein Nichtraucher in irgend einer Form mit Rauch in Verbindung kommen. Das heißt, wenn Toiletten im Raucherbereich liegen oder der Zugang zum Nichtraucherbereich über den Raucherbereich führt.
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