Bezirkshauptmannschaft bestätigt Aufsichtsbeschwerde der Bürgerliste MIT -
MIT-Klubsprecherin Wegl: "Schallende Ohrfeige für Bürgermeister". ----
Bereits im August 2015 wurde ein Initiativantrag mit Unterschriften von über 840 Bürgerinnen und Bürger eingebracht, der die Durchführung einer Volksbefragung zum Thema Windkraft mit der Fragestellung "'Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve aufweisen, wobei dadurch die Errichtung von Windkraftanlagen auf Traismaurer Gemeindegebiet nicht möglich ist?´ JA / NEIN" zum Gegenstand hatte. Die Bürgerliste MIT stellte zeitlich ab September 2015 wiederholt in Sitzungen des Gemeinderates den Antrag, diese Volksbefragung durchzuführen, was jedoch jeweils von der SPÖ abgelehnt wurde, zuletzt am 16. Dezember 2015. Die SPÖ beschloss hingegen am 16. Dezember 2015 (mit den Stimmen des GRÜN-Gemeinderates) die Flächenwidmung für die geplanten Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Traismauer. Die Oppositionsparteien ÖVP, MIT und FPÖ zogen damals aus Protest gegen diese undemokratische Vorgangsweise der SPÖ geschlossen aus dem Sitzungssaal aus.
Die Bürgerliste MIT wandte sich daraufhin mit einer Aufsichtsbeschwerde hinsichtlich der Durchführung der Volksbefragung an die Aufsichtsbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, und bekam nun von dieser in der Erledigung der Aufsichtsbeschwerde vollinhaltlich Recht. Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft, das auch bereits an den Bürgermeister zugestellt wurde, es (Zitat) "ist durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer kraft den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung eine Volksbefragung zur Thematik Windkraft anzuordnen." Es wird weiters in diesem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft auch explizit auf den § 91 der NÖ. Gemeindeordnung verwiesen, der normiert, dass (Zitat § 91 NÖ. Gemeindeordnung): "Erfüllt eine Gemeinde eine ihr durch Gesetz auferlegte Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung nicht, so kann die Aufsichtsbehörde dem Bürgermeister, wenn er nicht aus eigenem für eine Abhilfe sorgt, die erforderliche Maßnahme unter Setzung einer angemessenen Frist auftragen".
Ztl.: Alle weiteren Schritte zur Windkraftrealisierung mit sofortiger Wirkung aussetzen - Keine weiteren Geplänkel über konkrete Fragestellung!
"Damit ist nun amtlich und völlig klar, was wir immer gesagt haben: Eine Volksbefragung ist durchzuführen. Diese wurde von Bürgermeister Pfeffer seit August 2015 über acht volle Monate willkürlich verschleppt. Die Volksbefragung muss nun in der Intention des Initiativantrages rasch angeordnet werden und von Pfeffer nicht schon wieder mit juristischen Geplänkeln über die konkrete Fragestellung neuerlich verzögert werden. Nach dieser vor allem auch durch den expliziten Hinweis auf mögliche weitere Maßnahmen der Aufsichtsbehörde eindeutigen und schallenden Ohrfeige der Aufsichtsbehörde für das bisherige demokratiefeindliche Verhalten des Bürgermeisters fordere ich diesen auf, bis zur Durchführung der nun anzuordnenden Volksbefragung und zum Vorliegen des Ergebnisses dieser Befragung alle weiteren Schritte zur Realisierung von Windkraftanlagen in unserer Stadtgemeinde mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Dies betrifft selbstverständlich auch Genehmigungsverfahren nach allfällig eingebrachten Bau- und Errichtungsansuchen eines Betreibers!", erklärt dazu MIT-Klubsprecherin Elisabeth Wegl.
Ztl.: Auch Volksanwaltschaft prüft nun Flächenwidmungsbeschluss.
Die von der SPÖ und dem GRÜN-Gemeinderat beschlossene Flächenwidmung von Sonderflächen für ´Grünland - Windkraftanlage´ mitten im unberührten Waldgebiet des Seelackenberges und Reutbühels wird nun auch ein Fall für eine Prüfung durch die Volksanwaltschaft. "Dazu haben wir diese Woche bereits eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung bei der Volksanwaltschaft eingebracht. Dieser Widmungsbeschluss in der letzten Sitzung des Gemeinderates ist angesichts der ausreichend dokumentierten Tatsache, dass eine Volksbefragung zum Thema Windkraft unausweichlich war und ist, ein weiteres unnötiges demokratiepolitisches Foul. Der Beschluss der Flächenwidmung erfolgte willkürlich - und zwar lediglich deshalb, um das Thema der vom Gemeinderat anzuordnenden Volksbefragung mit dem Beschluss der Flächenwidmung endgültig inhaltlich zu erledigen und damit ad absurdum zu führen. Mit diesem Beschluss wurden die direktdemokratischen und in der NÖ. Gemeindeordnung normierten Initiativrechte von Bürgerinnen und Bürgern absichtsvoll und rechtswidrig verkürzt. Dies wird nun von der Volksanwaltschaft geprüft werden, was bis hin zu einer Nichtigerklärung des Flächenwidmungsbeschlusses führen kann!", so Wegl abschließend.
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