Bürgerliste MIT: "Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!" -
Kritik am Umgang der Gemeinde mit betroffenen Bürgern beim "Gebührenskandal". ---
Aufgrund eines Einspruches eines betroffenen Bürgers gegen die Gebührenvorschreibung im Zuge eines Baubewilligungsverfahrens bei der Bezirkshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde wurde dokumentiert: Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Traismauer hat in seiner Behördenfunktion als Baubehörde erster Instanz bislang bei Baugenehmigungsansuchen für die Tätigkeit des gemeindeintern angestellten Bauamtsleiters Gebühren mit dem Titel eines "externen Sachverständigen" an die Bauwerber, also Bürger, rechtswidrig weiter verrechnet. Diese Gebühren belaufen sich schon bei einfachen Ansuchen, etwa bei Zubauten oder Carport-Errichtungen, auf über 100 Euro pro Ansuchen und wurden rechtswidrig an Bauwerber überwälzt: Ein einer Gemeindebehörde zur Verfügung stehender Mitarbeiter ist gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz nämlich nicht als externer Sachverständiger zu qualifizieren, sodass eine Überwälzung dieser Kosten bzw. Gebühren auf die Bauwerber nicht (!) zulässig ist.
MIT-Klubsprecherin Wegl: "Ein Sieg der Vernunft!"
"Mittlerweile hat auch Bürgermeister Pfeffer diese rechtswidrige Verrechnungspraxis zugegeben, die ja jahrelang und systematisch betrieben wurde, nämlich offensichtlich seit den neunziger Jahren. Wir als Bürgerliste MIT haben uns von Anbeginn für eine unbürokratische Lösung für die Betroffenen eingesetzt. Die zuviel bezahlten Gebühren werden nun in voller Höhe von der Gemeinde zurückbezahlt: Ein Sieg der Vernunft. Ich bin froh, dass wir diese Lösung für die Bürgerinnen und Bürger erreichen konnten. Es gilt: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!“, sagte dazu MIT-Klubsprecherin Elisabeth Wegl. Nach Rückmeldung von Betroffenen an die Bürgerliste MIT haben sich einige Bürger bereits an die Stadtgemeinde zur Rückzahlung dieser Gebühren gewendet, erste Rückzahlungen finden statt.
Ztl.: Gemeinde drohte mit Annullierung des Baubescheides und Exekutionsverfahren.
Aus Sicht der Bürgerliste MIT ist es schade, dass die Zurückzahlung der rechtswidrig verrechneten Gebühren erst nach einer erfolgreich eingebrachten Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft geregelt werden konnte. "Dem betroffenen Bürger wurde, als er im April 2017 nach der gesetzlichen Grundlage für die nunmehr als rechtswidrig festgestellte Verrechnung von Sachverständigengebühren für den gemeindeeigenen Bauamtsleiter fragte, in Mails der Stadtgemeinde explizit mit der Einstellung der Bauarbeiten, der Annullierung seines bereits in Rechtskraft erwachsenen Baubescheides und auch mit der Einleitung eines Exekutionsverfahrens gedroht. Ein Mail an den Bürgermeister vom 01. Mai 2017 blieb bis heute unbeantwortet. Ausschließlich das beherzte Eintreten der Aufsichtsbehörde und eine entsprechende Weisung an die Gemeinde konnte die Einsicht der Stadtgemeinde zur Rückzahlung der rechtswidrig verrechneten Gebühren erreichen. Das ist jedenfalls kein Musterbeispiel des Umganges der Gemeindeführung mit betroffenen Bürgerinnen und Bürger!", erklärte dazu MIT-Obmann Rudolf Gerlach.
Ztl.: "Geld zurück ist einfach!"
Und "Geld zurück" ist ganz einfach: So ein Bauwerber auf seinem Baubescheid die Zeile "Sachverständige" findet (siehe auch Graphik) und dabei nur der gemeindeeigene Bauamtsleiter bzw. nur Gemeindeangestellte mit dem Bescheid befasst waren, kann man nun unbürokratisch das Geld bei der Gemeinde zurückfordern und erhält diesen Betrag in voller Höhe zurück. "Und zwar unabhängig vom Datum des Baubescheides. Aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Verrechnungspraxis der Gemeinde gibt es dazu auch keine Verjährung!", so Gerlach abschließend.
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