Traismauer: "Kein Spielautomatencasino ohne Sperrzeiten!" -
Utl.: Stadtgemeinde Traismauer gibt Stellungnahme zu Spielautomatencasino ab. ---
Ein privater österreichischer Glücksspielkonzern hat nach dem NÖ. Spielautomatengesetz für ein Lokal in der Traismaurer Kremser Straße 2 um eine Bewilligung eines Spielautomatenlokales ohne festgelegte Sperrzeiten angesucht. Laut den eingereichten Unterlagen sind dabei bis zu 5 Tische mit je 4 Sitzplätzen und mehr als 25 Spielautomaten- bzw. Wettspielplätze geplant. Dafür wurde auch um Genehmigung einer sogenannten Totalisateur- und Buchmacherbewilligung, also um Genehmigung eines Wettbetriebes, angesucht. "Es geht hier also nicht um ein kleineres Lokal mit ein paar Automaten zusätzlich zu einem laufenden Café- oder Lokalbetrieb, sondern um ein Spielautomatencasino mit über 25 Spielplätzen, und dies bei den derzeitigen Einreichunterlagen ohne jegliche Sperrzeiten!", so der Traismaurer Wirtschaftsstadtrat Lukas Leitner.
In einem Schreiben der Niederösterreichischen Landesregierung wurde die Stadtgemeinde Traismauer zu einer Stellungnahme im laufenden Genehmigungsverfahren aufgefordert. Dazu wurde am 02. Jänner 2013 zu einer Sitzung des Gemeinderatsausschusses "Wirtschaft, Integration, Asyl und Europafragen" eingeladen. Die anwesenden Stadt- und Gemeinderätinnen bzw. -räte der ÖVP und der unabhängigen Bürgerliste MIT sowie der parteifreie Gemeinderat Karl Handl haben Bürgermeister Herbert Pfeffer ersucht, zum Schreiben der Landesregierung eine Stellungnahme abzugeben, die folgende Punkte umfassen wird:
1. Die Genehmigung dieses Spielautomatencasinos ist aus Sicht der Gemeinde nur unter der Voraussetzung von Sperrzeiten in den Nachtstunden, also generell mindestens von 02.00 bis 08.00 Uhr, zu erteilen. Ein 24-Stundenbetrieb widerspricht der gängigen Praxis aller Gastronomiebetriebe und hätte völlig unerwünschte Präzedenzwirkung für bestehende und auch zukünftige Betriebe.
2. Die Einhaltung aller geltenden Jugendschutzbestimmungen, etwa das Verbot der Vermittlung von Wetten mit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren sowie die Möglichkeit des Besuches des Lokales nur durch volljährige Personen unter Ausweispflicht, ist einzufordern. Insbesondere soll in allen Bescheiden geeignete Mechanismen zur lückenlosen Kontrolle der Volljährigkeit unter Ausweichpflicht (Drehkreuze, etc.) vorgeschrieben werden.
3. Die Zahl der Wettspiel- und Spielautomatenplätze ist an die Zahl der am Eigengrund vorhandenen Stellplätze unter Abrechnung der notwendigen Stellplätze für die bereits genehmigten Betriebe (Café sowie Take Away-Gastro) gemäß der NÖ. Bauordnung anzupassen.
4. Die Bundespolizeibehörde ist aufzufordern, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auch regelmäßig zu überwachen.
Ztl.: Gemeinde setzt klares Signal gegenüber den Projektbetreibern.
"Ich bin froh, dass wir diesen klaren Konsens in dieser sensiblen Frage parteiübergreifend erreichen konnten. Bürgermeister Herbert Pfeffer hat bereits Zustimmung zu diesen Punkten signalisiert, die Stellungnahme der Stadtgemeinde Traismauer wird nun fristgerecht erfolgen und all diese Punkte beinhalten. Dieses Spielautomatencasino kann zwar aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht verhindert werden. Die Gemeinde wird nun aber auch mit ihrer Stellungnahme ein klares und unmissverständliches Signal abgeben: nämlich, dass ein Spielautomatenlokal ohne jegliche Ruhezeiten in unserer Gemeinde einfach nicht willkommen ist!", erklärte Leitner abschließend.
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