Traismaurer Windkraft-Volksbefragung: "Antrag unzulässig"

- hochgeladen von Julia Erber
Der Beharrungsantrag der Bürgerinitiative auf erneute Volksbefragung zur Windkraft wurde als unzulässig erklärt.
TRAISMAUER (red). Das Bürgerkomitee "Bürger für Bürger" beharrte in Traismauer auf einer erneuten Volksbefragung. Nun schien es so, dass der Gemeinderat diese aufgrund einer Regelung in der Gemeindeordnung beschließen werde müssen. Ein neues Rechtsgutachten, erstellt vom Verfassungsrechtsexperten Theodor Öhlinger, bringt jetzt die Wende.
Antrag unzulässig
Im Beharrungsantrag wurde von der Bürgerinitiative folgende Frage vorgeschlagen: "Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve aufweisen?". In der Stadtgemeinde Traismauer gibt es keine Fläche innerhalb der vom Land NÖ verordneten Windkrafteignungszone, die einen Abstand von mindestens 3.000 Metern zu Wohnbauland aufweist. Die von den Antragstellern vorgeschlagene Frage suggeriere, dass es diese gäbe, heißt es seitens der Stadtgemeinde. "Es handelt sich somit um eine typische Suggestivfrage, die geeignet ist, Stimmberechtigte, die Windkraftanlagen nicht prinzipiell ablehnen, aber gegen die vorgeschlagene Einschränkung nichts einzuwenden haben, in die Irre zu führen", schreibt auch Experte Öhlinger in seinem Gutachten. Infolgedessen, dass in Traismauer keine Windkraftflächen mit Mindestabstand 3.000 Meter vorhanden sind, ist laut seinem Gutachten auch die beantragte Volksbefragung unzulässig.
Warten auf Bescheid
"Wir haben den Bescheid noch nicht, und über das Gutachten haben wir überraschend aus den Medien erfahren", erklärt Alexandra Kaiser von "Bürger für Bürger". "Es handelt sich um die Meinung einer Einzelperson. Wir werden das prüfen lassen", so Kaiser weiter.
Kritik von Bürgerliste MIT
"Das Gutachten ist Einzelmeinung und kein objektives Urteil einer unabhängigen Instanz", so die Bürgerliste MIT. Es handle sich um einen "demokratiepolitischen Skandal", ist MIT Gemeinderat Sebastian Fessl erbost. Die Abstimmung über eine erneute Volksbefragung wurde schon vom Tagesordnungspunkt der nächsten Gemeinderatssitzung genommen, daher werde man einen Dringlichkeitsantrag einbringen, so Fessl entschlossen.
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