Dieseldiebe hatten Abpumpanlage im Gepäck
In gleich zwei Prozessen mussten sich Rumänen wegen Diebstahl von Treibstoff vor Gericht verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). Mit 17 Fakten, bei denen Dieseltreibstoff aus LKWs abgezapft worden war, konfrontierte der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer zwei Rumänen. Während einer der beiden – seine Vorstrafen in Rumänien sind bereits getilgt – nur für zwei Taten zur Verantwortung gezogen wurde und dafür eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten (rechtskräftig) kassierte, musste der Prozess aufgrund des Teilgeständnisses des Hauptangeklagten vertagt werden.
Stopps bei Speditionsfahrten
Fischer sprach von einem Schaden in Höhe von rund 9.000 Euro an Tatorten unter anderem in den Bezirken Amstetten, Melk und St. Pölten, wobei Überwachungsanlagen registrierten, dass das entsprechende Fahrzeug häufig LKW-Parkplätze unmittelbar hintereinander aufsuchte, obwohl diese Stopps auf Speditionsfahrten von Rumänien nach Deutschland so gut wie gar nicht notwendig seien. Der Verteidiger des 46-jährigen Hauptangeklagten Dah Badea gab bekannt, dass sich sein Mandant nur zu sechs Fakten schuldig bekenne, während Verteidigerin Alexandra Schachinger erklärte, dass der Zweitangeklagte nur am 20. Mai 2014 bei zwei Straftaten dabei gewesen sei, wobei er erst durch die schmutzigen Hände seines Begleiters von dessen kriminellen Machenschaften erfahren habe.
Abpumpanlage im LKW
Dass der rumänische Frächter als Arbeitgeber der beiden Kraftfahrer nichts davon gewusst habe, dass in dem LKW eine eigene Abpumpanlage für den Treibstoff montiert worden war, schien bei dem Tatzeitraum von August 2013 bis Mai 2014 nicht glaubwürdig, zumal es laut Richter in letzter Zeit immer häufiger vorkam, dass der Firmenchef der eigentliche Auftraggeber solcher Machenschaften sei. „Es ist noch kein rumänischer Frächter bestohlen worden“, gab auch ein Ermittler zu bedenken.
Treibstoff und Reifen gestohlen
Im Anschluss an den Prozess folgte eine fortgesetzte Verhandlung – abermals gegen einen Rumänen, der gemeinsam mit drei Komplizen, die bereits rechtskräftig verurteilt sind, Dieseltreibstoff und LKW-Reifen unter anderem in den Bezirken Amstetten, St. Pölten und Umgebung gestohlen haben soll. Staatsanwalt Fischer forderte eine strengere Bestrafung dieses Mittäters, nachdem ihm neun Fakten zuzuordnen waren. Der Schöffensenat verurteilte den zweifach einschlägig vorbestraften Angeklagten zu 30 Monaten Haft und einer vorläufigen Schadensgutmachung in Höhe von 1.800 Euro (nicht rechtskräftig).
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