Freispruch nach Nachbarschaftsstreit in Herzogenburg
Die Version des vermeintlichen Opfers wertete Richter Slawomir Wiaderek als „nicht übermäßig glaubwürdig“
HERZOGENBURG (ip). Schon einige Zeit herrschte zwischen zwei Nachbarn in Herzogenburg eine äußerst gespannte Situation. Beschwerden und Anzeigen einer 47-Jährigen hauptsächlich wegen Lärmbelästigung durch ihre türkischen Nachbarn führten unter anderem zu einer Unterlassungsklage, die die Situation nicht unbedingt verbesserte. Als die 47-Jährige am 3. April dieses Jahres durch den Lärm eines Staubsaugers aus dem Schlaf gerissen wurde, stürmte sie genervt ins Stiegenhaus, wo es abermals zum Streit kam, als Frau Nachbarin den Türsockel absaugte.
Andere Version vor Gericht
Am Landesgericht St. Pölten erklärte sich die 47-Jährige zum Vorwurf der gefährlichen Drohung nicht schuldig. Sie war vor Richter Slawomir Wiaderek gelandet, nachdem ihre Nachbarin drei Tage nach dem Vorfall vor Polizeibeamten behauptet hatte, dass die Angeklagte mit einem Taschenmesser in ihre Richtung gestoßen und gedroht habe: „Du scheiß Ausländerfrau, ich bring dich um!“
Zunächst bestätigte der Sohn der Türkin die Angaben seiner Mutter, vor Gericht hörte sich jedoch vieles ganz anders an. Er habe die Worte der Beschuldigten aufgrund des Staubsaugerlärms nicht verstanden und Messer habe er auch keines gesehen, gab er an, während seine Mutter mit Hilfe eines Dolmetschers im Prozess erklärte, dass die Nachbarin ein Taschenmesser, von dem sie nur die Spitze sah, aus ihrer Jacke gezogen habe.
„Nicht übermäßig glaubwürdig“
Von Verteidiger Christian Függer nach den Worten der angeblichen Drohung befragt, meinte sie, dass sie sich nicht mehr genau erinnern könne und auch nicht alles verstanden habe, zumal ihre Deutschkenntnisse nur äußerst dürftig seien. Jedenfalls aufgrund der Drohung „haben mich meine Kräfte verlassen“, so die Zeugin, schließlich sei sie zu Boden gegangen und habe ihren Sohn gerufen. Gegenüber den zu Hilfe kommenden Beamten war von einem Messer vor Ort jedenfalls noch keine Rede gewesen, konstatierte Függer. Zu den Widersprüchen im Polizeiprotokoll befragt, meinte sie, dass ihre Schwester, die dort als Dolmetscherin fungierte, vielleicht etwas falsch verstanden habe.
Als „nicht übermäßig glaubwürdig“ wertete Wiaderek die Aussage des vermeintlichen Opfers, darüber hinaus gebe es auch keine objektiven Beweise das Messer betreffend. Nicht zuletzt führte auch die geänderte Aussage des Sohnes zu einem Freispruch (nicht rechtskräftig).
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