Spechtler mit vier Propellern
Immer mehr Drohnen sind im Luftraum der Region um Herzogenburg und Traismauer unterwegs. Das kann zu Problemen führen.
REGION HERZOGENBURG/TRAISMAUER (mh). Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über dem Bezirk ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. "Hinsichtlich der Zulässigkeit von Filmaufnahmen gelten für Drohnenbesitzer die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Fotografen und Filmer ‚auf dem Boden‘, wobei zusätzlich die luftfahrtrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind", weiß Rechtsanwältin Katja Pfeiffer aus Herzogenburg.
Privatsphäre beachten
"Werden mithilfe einer Drohne Aufnahmen gemacht, sind insbesondere Persönlichkeitsrechte, das Nachbarschaftsrecht und das Datenschutzrecht zu beachten." Der Griff zum Schrotgewehr ist dennoch nicht empfehlenswert, wenn sich jemand beobachtet fühlt. "Von derartiger ‚Selbstjustiz‘ ist dringend abzuraten. Das ‚Abschießen‘ einer Drohne, auch wenn diese unzulässigerweise über das eigene Grundstück fliegt, stellt eine Sachbeschädigung dar und ist ebenso wie das ‚Einbehalten‘ einer abgestürzten Drohne grundsätzlich strafbar", sagt Pfeiffer. "Um sich gegen einen ungewollten Überflug über das eigene Grundstück zu wehren, bleibt nur die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten oder zivilrechtliche Schritte zu setzen."
Zur Sache
Fällt die Drohne in die Spielzeugkategorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das entspricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei einer Betriebshöhe von 30 m), dann wird keine Bewilligung benötigt, heißt es von der Austro Control.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.