Eisenbahnkreuzungen / Liste MIT: "Beschweren allein ist zu wenig!" -
Verhandlungen mit ÖBB zur Schließung von Eisenbahnkreuzungen laufen bereits seit März 2014! ----
In den letzten Wochen wurde über eine Schließung einer Eisenbahnkreuzung im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Traismauer, konkret in der Reidlinger Straße in der Katastralgemeinde Gemeinlebarn, diskutiert. Nach einer Recherche der parteiunabhängigen Bürgerliste MIT wurde klar, dass weitere drei Eisenbahnkreuzungen, also in Summe vier (!) Eisenbahnkreuzungen, im Traismaurer Gemeindegebiet knapp vor der Schließung stehen.
Dazu steht nun fest:
1) Die Gespräche der ÖBB mit der Stadtgemeinde Traismauer betreffend der Schließung der Eisenbahnkreuzungen werden bereits seit 12. März 2014 (!) geführt, also bereits seit über zwei Jahren! Bis heute gibt es dazu jedoch keine (!) offizielle Information an den Gemeinderat bzw. steht dieses Thema auch nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 23. November 2016.
2) Von Schließungen von Eisenbahnkreuzungen ist in unserer Region nur die Stadtgemeinde Traismauer betroffen: Weder in Herzogenburg noch in Sitzenberg-Reidling, also in den Nachbargemeinden, werden in den nächsten Monaten Eisenbahnkreuzungen aufgelassen, nur in Traismauer.
3) Das Eisenbahngesetz sieht eine Kostenteilung zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Eisenbahnunternehmen zur Erhaltung von Eisenbahnkreuzungen vor, also im Falle der Kreuzungen über Gemeindestraßen die Stadtgemeinde. Im Falle von Traismauer gibt es derzeit kein taugliches Angebot bzw. Vorschlag der Stadtgemeinde zur Erhaltung und Modernisierung der Eisenbahnkreuzungen zur besseren Darstellung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die ÖBB.
Ztl.: Dringlichkeitsantrag: Traismauer darf keine geteilte Stadt werden.
"Für uns ist die Sache ganz einfach: Traismauer darf einfach keine geteilte Stadt werden! Wir werden daher im nächsten Gemeinderat dieses Thema mit einem Dringlichkeitsantrag einbringen und auch einen adäquaten Beitrag der Stadtgemeinde zur Erhaltung der Eisenbahnkreuzungen, vor allem der Kreuzung bei der Berghäusergasse, einfordern! Denn eines ist klar: Es hat ja einen Grund, warum nur unsere Gemeinde in der Region von Schließungen betroffen ist. Beschweren allein ist zu wenig, da braucht es nun ein taugliches Verhandlungsangebot der Stadtgemeinde an die ÖBB in buchstäblich letzter Minute!", erklärt dazu MIT-Gemeinderat Günther Brunnthaler.
Ztl.: Dringlichkeitsantrag in der nächsten Woche.
"Im Jahr 2011 beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer in einer Resolution an die ÖBB, dass (Zitat) ´eine Auflassung der Bahnübergänge in Gemeinlebarn sowie aller anderen bestehenden Eisenbahnkreuzungen im gesamten Gemeindegebiet´ abgelehnt wird. Für uns als Bürgerliste MIT ist es daher völlig unverständlich, warum diese insgesamt vier Schließungen von Eisenbahnkreuzungen in unserem Gemeindegebiet nun bereits fix sein sollen. Mit dem Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung des Gemeinderates werden wir auch die Offenlegung der gesamten Gemeindekorrespondenz mit den ÖBB seit dem Verhandlungsbeginn im März 2014 und aller Unterlagen zu den bisherigen rechtlichen Schritte verlangen. Wir wollen wissen, was Bürgermeister Pfeffer konkret unternommen hat, um den Gemeinderatsbeschluss aus 2011 auch tauglich umzusetzen und zu vollziehen. Bis dato gibt es dazu keinerlei Informationen an den Gemeinderat!", kritisiert MIT-Gemeinderat Günther Brunnthaler.
EXKURS / Eisenbahnrecht:
In einem Auflassungsverfahren nach §48 EisbG muss die Eisenbahnbehörde unter anderem auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit prüfen. Das Eisenbahnrecht sieht eine Kostenteilung bei Eisenbahnkreuzungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast, also im Falle von Gemeindestraßen die Stadtgemeinde, und dem Eisenbahnunternehmen vor. So es zu keiner einvernehmlichen Kostenteilung kommt, ist im Eisenbahnrecht eine Teilung zu gleichen Teilen vorgesehen. Diese Kostenteilung umfasst sowohl die Errichtungskosten als auch die Instandhaltungs- und Betriebskosten.
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