Verkehr in Hietzing
Ungestraft parken auf engen Straßen ist das Ziel
Damit es auf schmalen Straßen weniger Ärger bei Parkkontrollen gibt, wie zuletzt in der Trazerberggasse, wird jetzt die Stadt Wien tätig. Im 13. Bezirk sollen weitere enge Straßen geprüft werden, um dort das Parken zu legalisieren.
WIEN/HIETZING. Für Wiens Straßen mit Gegenverkehr gilt: 5,20 Meter Restfahrbahn müssen gegeben sein, damit Fahrzeuge an der Seite parken dürfen. Für so einige Straßen im Bezirk trifft das nicht zu – das mussten vor einiger Zeit die Autofahrerinnen und Autofahrer in der Trazerberggasse erfahren. Dort war es seit jeher üblich, auf beiden Seiten der Straße zu parken, obwohl diese laut Straßenverkehrsordnung zu schmal dafür ist.
Diese Tatsache war den Parkern lange unbekannt – bis vor kurzem. "Das könnte eine Organstrafverfügung sein!", warnte die Landespolizeidirektion Wien mit einem Zettel am Auto. Die eine oder andere Strafe wurde offenbar auch einkassiert.
Einbahn, Schilder oder Markierungen
Für diesen Fall gibt es schon eine Lösung: Die Bezirksvorstehung hat in Gesprächen mit den zuständigen Dienststellen einen Weg gefunden, das Parken in der Straße zu legalisieren. Die Trazerberggasse wird von der Einsiedeleigasse bis zur Hausnummer 6 als Einbahnstraße in Richtung Costenoblegasse geführt. In der Costenoblegasse werden Ausweichstellen errichtet. Die Arbeiten dafür sollen schon in diesem Frühjahr starten, wie das Büro von Bezirksvorsteher Friedrich Nikolaus Ebert (ÖVP) informiert. Stellenweise soll auch der Straßenbelag erneuert werden.
Es wird womöglich nicht die letzte enge Gasse im Bezirk gewesen sein, die jetzt unter die Lupe genommen wird. Damit die Zahl dieser ärgerlichen Fälle minimiert wird, prüft nämlich die MA 46 (Verkehrsorganisation) verstärkt auch Hietzings schmale Straßen. Ziel ist es dort, das Parken, wenn möglich, durch verschiedene Maßnahmen zu legalisieren. Dazu zählen die Einführung einer Einbahn, Ausweichmöglichkeiten oder Schilder und Markierungen.
"Verstärkte Kontrolltätigkeit"
"Strafen stehen nicht im Vordergrund, unser Auftrag ist vielmehr darauf gerichtet, uns anzuschauen, wo wir Parken legalisieren können, noch bevor es zu Strafen kommt", sagt Markus Raab, der Leiter der Dienststelle. Die Wahl der Maßnahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab. "Das Verkehrszeichen 'Parkplatz' eignet sich gut, um das Parken auf unbefestigten Flächen zu erlauben. Manchmal verordnen wir auch Einbahnstraßen. Selbstverständlich prüfen wir dann gleich mit, ob wir Radfahren gegen die Einbahn erlauben können", so Raab.
Doch warum kam es jetzt zu Kontrollen in der Trazerberggasse, gilt das Gesetz doch schon lange? Mit Einführung des flächendeckenden Parkpickerls "würden nun auch zusätzliche Bereiche unter verstärkter Kontrolltätigkeit" stehen, so die MA 67 (Parkraumbewirtschaftung). Die genaue Einteilung der Kontrollen obliege aber der Landespolizeidirektion.
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