Bezirks SP Chef Pregler und Stellvertreter Hinterberger erfreut über Nationalratsbeschluss
Rechtsanspruch auf Papamonat fix

- hochgeladen von Stefan Hinterberger
Ab September haben Arbeitgeber nun kein Einspruchrecht mehr, wenn ein Arbeitnehmer ein Papamonat, das ist eine einmonatige Auszeit innerhalb der ersten beiden Monate nach Geburt des Kindes, nehmen möchte. Dieser muss allerdings rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
„Eine sehr gute Sache“ meint SPÖ Bezirkschef Pregler und ergänzt: „Ich bin mir sicher, dass dieser Rechtsanspruch viele Väter dazu bewegen wird, sich in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes, eine Auszeit für die Familie zu nehmen. Dadurch profitieren natürlich auch die Mütter, die gerade in den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes väterliche Unterstützung gut gebrauchen können.
Einer der das Papamonat schon genutzt hat, ist Preglers Stellvertreter Stefan Hinterberger. „Bei Tochter Marlena gab es das Papamonat noch nicht. Bei unserem Sohn Jonas hatte ich das Glück, dass mein Arbeitgeber mir das Papamonat ermöglicht hat. Gerade am Anfang war es so als Vater möglich, eine sehr starke Bindung zu Jonas aufzubauen“ erzählt Hinterberger begeistert.
Derzeit gibt es während des Papamonats keine Gehaltsfortzahlung, allerdings eine Entschädigung von EUR 700 vom Staat, den so genannten Familienzeitbonus. Die SPÖ möchte diesen noch aufstocken. „Allerdings soll dies keinesfalls zu Lasten der Arbeitgeber passieren, denn vor allem kleine und mittlere Betriebe dürfen dadurch keine finanzielle Mehrbelastung erfahren“ meint Pregler abschließend.
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