ÖVP-Abgeordnete zu Finanzausgleich: Alle Bürger müssen gleich viel wert sein
ARGE für „Gerechtigkeit im Finanzausgleich “ fordert gerechte Verteilung der Gemeindemittel/ Finanzbedarf pro Kopf ist unabhängig von Gemeindegröße
Eine faire, auf alle Bürger gleichmäßig erfolgende Verteilung der Gemeindemittel im Rahmen des neuen Finanzausgleichs, fordert auf Initiative der Abgeordneten Mag. Werner Groiß und Gemeindesprecher Nikolaus Prinz eine Gruppe von ÖVP-Abgeordneten zum Nationalrat. Hauptziel der in einer ARGE für „Gerechtigkeit im Finanzausgleich“ kooperierenden Gemeinde- und Regionalpolitiker im ÖVP-Parlamentsklub: eine Änderung des derzeitigen, „extrem ungerechten und nicht mehr zeitgemäßen Verteilungsschlüssels“, der im geltenden Finanzausgleichsgesetz höhere Beträge pro Bürger in größeren Gemeinden vorsieht als in kleineren Gemeinden.
Ursache dafür ist der sg. „abgestufte Bevölkerungsschlüssel“. Er sorgt dafür, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ihre Ertragsanteile mit dem Faktor 2,33 aufgewertet bekommen. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner werden die Beträge dagegen nur mit 1,61 multipliziert. Diese „Abstufung“ widerspricht dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger.
„Dort, wo Aufgaben erledigt werden, sollte das Geld auch hinfließen. Gerade kleine Gemeinden in strukturschwachen Regionen haben mit ihren Kindergärten und Schulen, Altenbetreuung und Pflegeeinrichtungen, dem Wegenetz sowie dem Kanal- und Wassernetz und vielem mehr eine Fülle von Leistungen zu erbringen“, meinen die VP-Abgeordneten. Eine gerechte Verteilung der Finanzmittel zwischen städtischen und ländlichen Regionen sei Voraussetzung für funktionierende Lebensgrundlagen in ländlichen Regionen und nehme auch Druck von den städtischen Siedlungsgebieten.
Das derzeit geltende Finanzverfassungsgesetz aus dem Jahr 1948 ist nach Meinung der ARGE-Mitglieder auch deswegen dringend zu reformieren, weil es unter den Bedingungen und Anforderungen der unmittelbaren Nachkriegszeit entstanden sei. Damals habe man – im nationalen Schulterschluss - mit der überproportionalen Mittelzuteilung für Städte deren überproportionalen Kriegs-, vor allem Bombenschäden Rechnung getragen und deren raschen Wiederaufbau gefördert.
Diese Schäden seien aber längst beseitigt und die Rahmenbedingungen der Gemeindehaushalte gänzlich andere geworden. Die Finanzausgleichsgesetze blieben dagegen in ihrer Grundstruktur seit Jahrzehnten unverändert. Die anstehenden Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich, der ab 2017 gelten wird, sollten daher nicht nur im Verhältnis Bund-Länder, sondern auch hinsichtlich der Gemeindemittel für eine gerechte, zeitgemäße und aufgabenorientierte Mittelverteilung genützt werden, erklären die Mitglieder der ARGE für „Gerechtigkeit im Finanzausgleich “: NR Werner Amon, NR Jakob Auer, NR Nikolaus Berlakovich, NR Martina Diesner-Wais, NR Franz Leonhard Eßl, NR Bgm. Angela Fichtinger, NR Hermann Gahr, NR Werner Groiß, NR Andreas Hanger, NR Eva-Maria Himmelbauer, NR Bgm. Manfred Hofinger, NR KO Reinhold Lopatka, NR Gabriel Obernosterer, NR Bgm. Friedrich Ofenauer, NR Elisabeth Pfurtscheller, NR Bgm. Nikolaus Prinz, NR Bgm. Johann Rädler, NR Dorothea Schittenhelm, NR Norbert Sieber, NR Bgm. Johann Singer, NR Bgm. Georg Strasser und NR Andreas Zakostelsky.
Mit ihrem Anliegen wollen sich die ÖVP-Politiker in den nächsten Tagen auch an Österreichs Bürgermeister und andere Kommunalpolitiker wenden und um Unterstützung für einen Finanzausgleich werben, der alle Bürger gleich behandelt.
Foto: „ÖVP-Abgeordnete wollen gerechteren Schlüssel bei Verteilung der Gemeinde-Mittel im Finanzausgleich“
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