Rosenburg: Aus Ruhestörung und Sachbeschädigung wurde Widerstand gegen die Staatsgewalt

Symbolfoto | Foto: Archiv

Am 3.4.2018, ab 19.00 Uhr, verrichteten GrInsp N. und GrInsp F. der PI Horn in Einsatzuniform Sektorstreifendienst.

Um 23.12 Uhr wurde die Streife von der BLS Horn zu einer Ruhestörung durch Asylwerber nach Rosenburg 22 beordert. Noch auf dem Weg zum Einsatzort wurde durch die Bezirksleitstelle nachgemeldet, dass durch eine weitere Partei an der gleichen Adresse eine Sachbeschädigung angezeigt wurde.

Randaliert: Schuhregale gegen Wohnungstür geschleudert

Als die Streife um ca 22.00 Uhr vor dem Haus Rosenburg 22 eintraf, erwartete sie bereits der Anzeiger der Lärmerregung. Er erzählte, dass ein Asylwerber randaliert habe. Dabei habe er zwei Schuhregale zertrümmert und diese gegen eine Wohnungstür geschleudert. Außerdem habe er den Blumentopf die Stiege hinunter geschossen.
Der Anzeiger zeigte den Beamten die Wohnung des Randalierers und erklärte weiter, dass der Täter in den Stock heraufgekommen sei, um mit seinem Nachbarn zu streiten. Da dieser die Wohnungstür nicht öffnete, habe der Täter die Schuhregale zerstört, bzw mit diesen und den Schuhen gegen die Wohnungstür seines Nachbarn geworfen.

Geschirr zerschlagen

Die Beamten gingen zur Wohnung des Täters. Dort fanden sie in der Nachbarswohnung die beiden Bewohner Afandi D. und Dala S. vor. Auf dem Boden lagen auch Scherben einer Keramik. Auf Befragen gaben sie an, dass ein Asylwerber hier gewesen sei und das Geschirr zerschlagen habe. Dieser habe ebenfalls einen Stock höher randaliert.
Während GrInsp N. die Daten der beiden notierte, klopfte GI F. an der gegenüberliegenden Wohnungstür, wo der Täter wohnhaft sein soll. Die Türe wurde geöffnet und beide Beamten betraten die Wohnung. Es befanden sich zwei, den Beamten unbekannte Personen im Raum, wie sich später herausstellte handelte es sich dabei um D. Laith und A. Ali Lafta Nagm.
Die Beamten forderten die beiden auf, einen Ausweis herzuzeigen.
D. Laith leistete sofort der Aufforderung folge und händigte seine Aufenthaltskarte aus.
Der andere , welcher auf dem Bett lag, leistete der Aufforderung nicht folge und zündete sich eine Zigarette an.
Während der Gruppenispektor die Daten des einen notierte, forderte GI F. A. Ali Lafta Nagm abermals auf, ihm einen Ausweis auszuhändigen. Er schimpfte daraufhin nur „Scheiß Polizei“. Zwischenzeitlich wurde der Anzeiger P. von GI F. zur Wohnungstür gerufen und gefragt, ob A. der Randalierer sei. P. bejahte dies.
Nachdem GrInsp N. die Daten von D. notiert hatte forderte er A. Ali Lafta Nagm nochmals zur Ausweisleitung auf. Weiters solle er seine Zigarette ausdämpfen. A. zog sich ins Bett zurück und sagte, dass er keinen Ausweis habe.

Randalierer spuckte Polizisten an und trat auf sie ein

Der Polizist sagte ihm, dass er sich wegen der Sachbeschädigung auszuweisen habe. Würde er dies nicht können, würde er festgenommen werden. Um ihm die Androhung der Festnahme verständlich zu machen überkreuzte er dazu vor ihm seine Handgelenke. A. machte keinerlei Anstalten der Aufforderung nachzukommen, weshalb GrInsp N. diese nochmals wiederholte, ebenso überkreuzte er nochmals seine Handgelenke. Da er der Aufforderung sich auszuweisen nicht nachkam, sprach GrInsp N. die Festnahme aus. Gleichzeitig gingen die Beamten auf ihn zu und erfassten ihn am rechen Unterarm. A. spuckte in Richtung GrInsp N. . Dieser wich einen Moment zurück, um unmittelbar anschließend gemeinsam mit GI F. die Festnahme durchzuführen.
A. leistete sofort Widerstand und spuckte weiterhin in Richtung der Beamten. Außerdem trat er mit den Füßen in ihre Richtung.
Unter Anwendung von Körperkraft gelang es ihnen, A. mit dem Oberkörper auf dem Bauch liegend, auf dem Bett zu fixieren. Er versuchte weiter mit den Füßen auf die Beamten einzutreten. Unmittelbar nachdem er soweit fixiert war, dass es möglich war ihm die Handfesseln anzulegen, wurden ihm von GrInsp N. diese auf dem Rücken angelegt. Das Anlegen vorne wurde aus Gründen der Eigensicherung nicht in Erwägung gezogen.

Schimpfen ohne Ende

Nachdem die Handfesseln angelegt und arretiert wurden, setzten sie den Festgenommenen auf. Es wurde eine weitere Streife zur Unterstützung angefordert. Der Verdächtige versuchte fortwährend die Beamten anzuspucken und beschimpfte sie mit den Worten, „Du bist Scheiße“ bzw „Die Polizei ist scheiße“. GrInsp F. fragte den Zimmerkollegen, ob er vielleicht wisse, wo A. einen Ausweis habe.
Dabei gab dieser an, dass er ihn in einer Jacke am Kleiderständer am Ende des Bettes vermute. Über Aufforderung sah er nach und holte eine Geldbörse aus einer der Jacken.
Dort wurde eine weiße Aufenthaltskarte vorgefunden.
Dabei kam GI F. in Reichweite der Füße des Täters und dieser versuchte mehrfach gegen seine Knie zu treten, wobei er zumindest einmal heftig traf. GI F. schrie dabei laut auf. Bis zum Eintreffen der unterstützenden Kräfte schimpfte A. Ali Lafta Nagm immer wieder gegen die Polizei und versuchte mehrfach vom Bett aufzustehen. Dies konnte GI Neuditschko jedoch unterbinden, indem er ihn mit dem Oberkörper ins Bett drückte. Immer dann wenn der Widerstand nachließ, versuchte er sich wieder aufzusetzen.
Nachdem die Streife Gars 1, BI H. und GI B. eingetroffen war, wurde A. durchsucht.
A. wehrte sich dabei heftig und versuchte dabei immer wieder gegen die Beamten zu treten.

Apathie und Aggression

Während des Transportes zum Streifenwagen gab sich A. teilweise apathisch, im nächsten Moment aber versuchte er schon wieder die Beamten anzuspucken und schimpfte fortwährend über die Polizei.
Da während der Festnahme und des Transportes zur Dienststelle deutlicher Geruch von Alkohol wahrgenommen werde konnte, wurde A. im Anhalteraum der PI Horn zu einem Alkovortest aufgefordert, um den Grad der Alkoholisierung festzustellen. Er verweigerte den Alkovortest. Augenscheinlich lag jedoch keine Vollalkoholisierung vor.
GrInsp F. verspürte gegen Dienstende noch immer starke Schmerzen im linken Knie. Er suchte zur Abklärung das Unfallkrankenhaus Horn auf. Dort wurde eine Prellung am linken Knie festgestellt. GrInsp F. werde noch seinen Hausarzt aufsuchen und befindet sich seit 04.04.2018, 10:00 Uhr, bis auf weiteres im Krankenstand.

Der Sachverhalt wurde vorerst am 04.04.2018, um 04.00 Uhr der StA Krems/D. tel angezeigt. Die StA ordnete die unverzügliche Einvernahme des Täters und Übermittlung seiner Daten an.
Nach Durchführung der Vernehmungen von Opfern, Zeugen und Beschuldigtem wurde der StA Krems über das Ergebnis berichtet.

Die diensthabende Staatsanwältin ordnete am 04.04.2018, um 11:45 Uhr, telefonisch die Erstattung der Anzeige auf freiem Fuß und die Aufhebung der Festnahme nach Beendigung der Amtshandlung an.

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