Urteil des Oberlandesgerichts Wien: Tränen bei Hollandfonds-Anlegern
„Meinen Informationen nach ist vorige Woche ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien ergangen, wonach Anleger in bestimmte Hollandfons verurteilt wurden, bereits ausgeschüttete Renditen zurückzuzahlen“, sagt Anwalt Wolfgang Lentschig aus Horn.
Anfänglich haben die Hollandfonds (Beteiligungen der Anleger an Immobilien in Holland oder Schiffen) z.B. durch Mieteinnahmen, vermeintliche Gewinne erwirtschaftet und über Jahre Ausschüttungen geleistet. Bei diesen Ausschüttungen handelte es sich aber nicht um Gewinnausschüttungen, sondern um Rückzahlungen des eigenen Kapitals – vermutlich aus steuerlichen Gründen. Nach deutschem Recht sind diese Zahlungen rückforderbar, vor allem bei Insolvenz der Firma.
In Österreich wurden in der Vergangenheit mit diversen Banken bereits Vergleiche geschlossen. Diese Vergleiche sind nicht angreifbar. Dennoch wird das darin enthaltene Risiko der Rückzahlungsverpflichtung (an die Treuhandgesellschaften) schlagend.
Hauptsächlich sind die Fonds über die Raiffeisenkassen verkauft worden, es hat sogar Exquisitprodukte gegeben, die nur für die Raiffeisenkassen konstruiert wurden.
„Jetzt beginnt das große Zittern. Nun kommt es drauf an, welche Hollandfonds man besitzt. Bei bestimmten Fonds verlieren die Leute das eingesetzte Kapital, wenn es so ist, wie es das Urteil jetzt besagt.“
„Die Leute sind, ohne dass sie es gewusst haben, Gesellschafter einer GmbH und Co. KG geworden. Da brechen jetzt natürlich Tränen aus. Das ist unfassbar was jetzt passiert ist. Manchem Anleger droht jetzt ein 100%iger Kapitalverlust.“
In Österreich ist der Vertrieb von geschlossenen Fonds an Kleinanleger seit Sommer 2015 verboten.
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