Landesgericht Krems
Wer anderen eine Grube gräbt, wird selbst verurteilt

Sechs Monate bedingt. Nicht rechtskräftig. | Foto: Kurt Berger
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  • Sechs Monate bedingt. Nicht rechtskräftig.
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Wegen falscher Beweisaussage gegen ihren Ex landete eine 54-Jährige selbst vor dem Richter am Kremser Landesgericht.
HORN. Die 54-Jährige aus dem Bezirk Horn hatte bei ihrer polizeilichen Einvernahme auf der Polizeiinspektion Eggenburg im September 2023 und bei der Hauptverhandlung im November am Kremser Landesgericht ihren Ex-Lebensgefährten der beharrlichen Verfolgung beschuldigt.

Beziehung beendet

Er soll, obwohl sie ihm im Frühjahr 2023 dezidiert mitgeteilt hatte, dass die Beziehung beendet sei, weiterhin Kontakt mit ihr gesucht haben. Sie sei in ihrer Lebensführung durch unzählige persönliche und telefonische Kontakte beeinträchtigt worden. Nun stand sie selbst wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor Gericht.

Vorwürfe aufrecht erhalten

Auch diesmal blieb sie bei ihren Vorwürfen gegen den Ex. Allerdings widerlegten Chatprotokolle ihre Angaben. Auf Fragen des Richters, warum sie noch im Sommer 2023 mit dem von ihr Beschuldigten teils stundenlange Telefonate und auch Chats geführt habe, räumte sie ein, mit ihm Sexspielchen am Telefon gehabt zu haben.

Sollte bei mir putzen

Der Ex gab an, sie auch persönlich aufgesucht zu haben, um eine Rechnung mit ihr zu begleichen. Er habe für, während der vierjährigen Partnerschaft durchgeführte Arbeiten bei ihr, einen Ausgleich, zum Beispiel Putzarbeiten bei ihm zuhause haben wollen. Die Chats hätten immer im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden.
Auf Grund der eindeutigen Beweislage verurteilte der Richter die 54-Jährige wegen falscher Beweisaussage zu sechs Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig.

Sechs Monate bedingt. Nicht rechtskräftig. | Foto: Kurt Berger
54-Jährige fand sich selbst vor Gericht wieder. | Foto: Kurt Berger

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