Geschäftsführer vor dem Richter
Der Ex-Geschäftsführer (28) hat in Betrieben in Rosenburg und Stockerau im Zeitraum von Dezember 2015 bis März 2016 in die eigene Tasche gewirtschaftet.
Er soll wiederholt Bargeld aus den Erlösen der Betriebe aus den Geschäftstresoren an sich genommen haben, wodurch den Opfern ein Schaden in Höhe von fast 15.000 € entstand. Vergehen der Veruntreuung lautete die Anklage Montag am Landesgericht Krems. Urteil: Sechs Monate bedingt auf drei Jahre. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Nicht rechtskräftig.
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