Campingplätze im Visier der Behörde

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Auf den Campingplätzen der Region herrscht derzeit helle Aufregung. Zahlreiche "verhüttete" Zelte müssen bis zum September dieses Jahres entfernt werden. Auch Anton Schatz, Betreiber des Campingplatzes in Haiming, ist von der Novelle der Tiroler Bau- und Raumordnung betroffen. Er hat von den BH Imst bereits eine Strafe bekommen, weil er seine Aufsichtspflicht am Campingplatz vernachlässigt habe. Er erklärt: "Wir verstehen durchaus, dass es auf den heimischen Campingplätzen einen Wildwuchs gegeben hat. Vor allem Dauercamper, die innerhalb ihrer Zelte Holzwände und ähnliche fixe Bauwerke installiert haben, muss man zur Räson bringen. Ich als Verpächter stecke allerdings in der Zwickmühle, denn ich darf das verpachtete Grundstück einerseits nicht betreten, andererseits soll ich das Innenleben der Zelte kontrollieren." Aber es sind nicht nur die "schwarzen Schafe", welche von der Novelle betroffen sind, sondern auch Camper, die ihre Zelte auf Campingmessen im guten Glauben um mehrere tausend Euro gekauft haben und nun ebenfalls den Platz räumen sollten. Gerhard Weber von der BH Imst erklärte auf Anfrage: "Bei dem betroffenen Campingplatz handelt es sich zu einem großen Teil eher um eine Schrebergartensiedlung, als um einen Campingplatz. Wir von der Behörde müssen uns vor allem um die infrastrukturellen Belange kümmern, die baurechtlichen Agenden liegen bei der Gemeinde. Das Campinggesetzt sieht allerdings ganz klar vor, dass fixe Verbindungen mit dem Untergrund nicht zulässig sind, teilweise wurden unter den Zeltplanen regelrechte Schwarzbauten errichtet. Das Tiroler Campinggesetz ist aber tatsächlich mit einigen Gummiparagrafen ausgestattet, das einigen Interpretationsspielraum zulässt." Hier setzt auch die Kritik der Haiminger Dauercamper an. Doris Rupp, eine der Camper, die ihr Zelt auf einer Messe gekauft hat, erklärt: "In unserer Campinggemeinschaft sind vor allem bei den älteren Leuten viele Tränen geflossen. Ich habe mein Zelt erst vor zwei Jahren bei einer Fachmesse in Wels um rund 8000 Euro gekauft und weiß jetzt nicht, wie es damit weitergehen soll. Vor allem gelten derartige Verordnungen in den anderen Bundesländern nicht. Fixe Verbindungen zum Untergrund müssen alleine schon aus sicherheitstechnischen Gründen angebracht werden, um der Schnee- und Windlast entgegenzuwirken." Nicht nur in Haiming, sondern in ganz Tirol sind Campingbetreiber und Dauercamper von der Thematik betroffen und die Gemeinden sind dazu aufgefordert, die Novelle auch in der Praxis umzusetzen. Dass hier auch Härtefälle auftreten und wie man damit umgehen kann, darüber herrscht bislang Unklarheit. Die Camper fordern jedenfalls klare Richtlinien von der Politik. Silvia Schatz, Gattin des Haiminger Platzbetreibers und selbst Dauercamperin aus Überzeugung, sagt: "Wir shen die Problematik, wollen aber nicht alle in einen Topf geworfen werden. Vor allem in Sachen Sicherheit wird nach unserer Ansicht weit über das Ziel hinausgeschossen."

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