"30"-er Tempolimit am Hahntennjoch auch Nachts
Am 15.05.2009 hat die Bezirkshauptmannschaft Imst die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Hahntennjochstraße von km 0,407 bis km 1,984 im Stadtgebiet von Imst für beide Fahrtrichtungen mit 30 km/h festgesetzt, wobei diese Beschränkung täglich nur zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr Gültigkeit hatte. Nach Inkrafttreten dieser Beschränkung wurden Lärmmessungen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Beschränkung vorgenommen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Lärmmessungen hat der lärmtechnische...