Schönheitschirurgie – ist die hohe Beliebtheit in Österreich eine Gefahr?
Die Schönheitschirurgie hat in Österreich einen sehr guten Stand, denn laut einer Schätzung der österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) auf kurier.at liegt die Zahl der Eingriffe ca. bei 50.000 pro Jahr. Doch verbessert die Schönheitschirurgie wirklich das Lebensgefühl oder ist der Run auf Schönheits-OPs eher ein blinder Wahn, der letztlich mehr schadet als nutzt? Im Folgenden sollen nun Informationen zur Qualität solcher Eingriffe näher beschrieben werden.
Lassen sich Gefahren per Gesetz ausschließen – das Schönheitsoperationen-Gesetz auf dem Prüfstand
Am 01. Jänner 2013 trat das sogenannte Schönheitsoperationen-Gesetz ins Leben gerufen, um mögliche Risiken und Schäden durch Schönheitsoperationen zu verhindern oder zumindest deren Wahrscheinlichkeit stark abzusenken. Das Gesetz besagt unter anderem:
Einschränkungen für Minderjährige
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne medizinischen Grund keine Schönheits-Operationen durchführen lassen. Für Personen zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Einschränkung, dass vorher eine psychologische Beratung durchgeführt wurde und die Eltern einverstanden sind.
Qualitätsvorgaben
Entsprechende Eingriffe dürfen nur noch von Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder vergleichbaren Fach- und Allgemeinärzten durchgeführt werden. Diese müssen jedoch entsprechende Qualifikationen nachweisen können. Ein Operationspass mit allen eingetragenen Schritten soll zudem zur Qualitätskontrolle herangezogen werden.
Darüber hinaus wurden in dem Gesetz auch irreführende Bezeichnungen wie „Beauty-Doc“ ausdrücklich verboten. Neben der Facharztbezeichnung dürfen nur noch Begrifflichkeiten wie "Ästhetische Chirurgie" oder "Ästhetische Medizin" genutzt werden. In Punkto Beratungsqualität hat dies bisher jedoch noch nicht allzu viel gebracht, denn die Testergebnisse durch den Verein für Konsumenteninformationen (VKI) zeigen noch keine große Verbesserung im Vergleich zum vorigen Gesetzeslage. Qualität lässt sich also nicht zwangsläufig auf gesetzlichem Wege erreichen.
Was macht eine gute Beratung aus?
Wer sich für Schönheitschirurgie interessiert, sollte dabei natürlich auf Qualität setzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld ein Bild vom behandelnden Arzt zu machen. Folgende Punkte sind dabei recht wichtig:
1.Nachweis fachlicher Kompetenz
Ist der Chirurg Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder hat er entsprechende Zusatzqualifikationen? Nicht selten erfahren Interessenten bereits einiges über die fachliche Qualifikation auf der Webseite der entsprechenden Klinik.
2.Informationsfreude
Wenn ein Arzt bereits auf seiner Webseite umfassende Informationen über die von ihm durchgeführten Operationen zur Verfügung stellt, ist dies ein sehr gutes Zeichen. So werden auf drhuemer.com beispielsweise alle wichtigen Fragen zu den jeweiligen Eingriffen zur Verfügung gestellt. Der Patient kann sich also bereits im Vorfeld über mögliche Risiken und die Auswirkung der gewünschten Schönheits-OP informieren.
3.Ausführliche Beratung
Beim Beratungsgespräch sollten alle wichtigen Chancen und Risiken offen angesprochen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Arzt abklärt, ob der Eingriff aus medizinischer Sicht möglich ist. Haben Patienten beim Gespräch zudem ein gutes Gefühl, steht einer Operation nichts im Wege.
Fazit
Ob man es nun als Schönheitswahn bezeichnet oder Schönheits-OPs als einen Segen betrachtet – fest steht, dass solche Entscheidungen individuell getroffen werden müssen. Wer über dezente Veränderungen nachdenkt oder unter bestimmten optischen Gegebenheiten stark leidet, mag die richtige Entscheidung treffen. Doch sollte ein entsprechend risikobehafteter Eingriff immer wohlüberlegt sein und auch Übertreibungen sind nicht hilfreich.
Bilder: @ Hans (CC0-Lizenz)/ pixabay.com
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