Abriss in Schutzzone: Baustelle eingestellt

Baustelle | Foto: BZ/Sebastian Baryli

Eine heruntergekommene Ziegelmauer ist alles, was von dem Gebäude an der Mollardgasse 64 übrig geblieben ist. Die Baupolizei und die Firma Strabag streiten jetzt, ob es sich dabei um einen Abriss handelt oder nicht.

(bar). Bis vor wenigen Wochen war noch ein ganzer Trupp von Arbeitern auf der Baustelle an der Mollardgasse 64 im Einsatz. Jetzt trifft man in den Baucontainern vor Ort nur mehr den Bauleiter und einen Polier an. Die Arbeiten der Firma Strabag mussten überraschend eingestellt werden, da die Baupolizei am 22. März mittels eines Bescheids die Baustelle schließen hat lassen. Eine drastische Maßnahme, von der sowohl die Baufirma als auch der Bauträger überrascht wurden.

Haus in Schutzzone
Dabei sollte das Projekt „Stadtquartier“ eigentlich dieses Jahr fertig gestellt werden. Laut der Webseite des Bauträgers BOE sollten insgesamt 28 Eigentumswohnungen in der Größe von 50 bis 130 Quadratmetern entstehen. Dafür wurden von der Baupolizei zwei getrennte Baugenehmigungen bewilligt, eine für den Neubau an der Mollardgasse und eine für den Altbau, der an die Gustav Adolf Kirche angrenzt.

Der Komplex an der Mollardgasse 64 ist Teil einer Schutzzone, der speziellen Regeln unter­liegt. „Solche Schutzzonen werden im Stadtbebauungsplan festgeschrieben, um Gebäude vor größeren Eingriffen zu schützen“, erklärt Hannes Kirschner, Leiter der Stabsstelle der Baupolizei. Aufgrund der Schutzzone hat auch die Firma Strabag mit den zuständigen Behörden genau aushandeln müssen, welche Baumaßnahmen erlaubt sind und welche nicht.

Am 22. März kam es dann zum Eklat: Die MA 37 ließ in einer Blitzaktion die Baustelle schließen. Grund für die harsche Maßnahme wäre der Abriss des Altbaus gewesen, der eben aufgrund der Schutzzone nicht gestattet gewesen wäre, so der Vorwurf der Baupolizei.

Abriss oder kein Abriss?
Streitpunkt zwischen der Firma Strabag und der Baupolizei ist daher die Frage, ob es sich dabei tatsächlich um einen Abriss gehandelt hat. „Wenn man von Abriss spricht, so handelt es sich konkret meist um einen Vorgang mit fließenden Übergängen“, erklärt Kirschner von der MA 37. Zwar hat die Strabag die Außenmauer des Altbaus stehen lassen, doch sonst blieb von dem Gebäude nichts mehr übrig. Die Firma argumentiert daher, dass es sich nicht um einen Abbruch gehandelt habe.

Dennoch ist die bauausführende Firma sparsam mit Auskünften: „Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit keine Details bekannt geben können“, erklärt dazu Walter Schmidt von der Strabag. „Wir sind aber guter Dinge, dass die Einstellung durch die Behörde rückgängig gemacht wird und die ursprünglich bewilligte Planung ausgeführt werden kann.“

Der Bauträger zeigt sich dennoch verstimmt über das Vorgehen der Firma: „Die Firma Strabag hat es verabsäumt, sich mit den Behörden genauer auseinanderzusetzen“, kritisiert Kurt Hornstein von der BOE. „Der Generalunternehmer hat sich nicht ausreichend mit ihnen abgestimmt“, so der Vorwurf. Dennoch ist man auch bei der BOE zuversichtlich: „Wir hoffen, dass das Verfahren für uns positiv endet“, so Hornstein.

Dennoch handelt es sich dabei keineswegs um eine Lappalie. Schließlich wurde die Bauordnung erst jüngst novelliert, um Verstöße gegen die Schutzzone härter zu ahnden. „Das kann im schlimmsten Fall bis zur Freiheitsstrafe gehen“, erklärt Kirschner.

Kritik an Bauordnung
Die Aufregung im Bezirk ist dementsprechend groß. „Der Flächenwidmungsplan schafft Gerechtigkeit. Es darf nicht sein, das finanzschwere Firmen mit allen Tricks arbeiten, um ihn zu umgehen. So etwas geht immer zu Lasten der Anrainer“, kritisiert SP-Bezirksvorsteherin Renate Kaufmann. Auch Bezirksvorsteherin-Stellvertreter Werner Haslauer von den Grünen meint: „Es kann nicht sein, dass sich Firmen über die Regeln hinwegsetzen.“ Und Gerhard Hammerer von der ÖVP: „Die Bauordnung bietet einfach zu viele Schlupflöcher, hier muss angesetzt werden, um so etwas zu unterbinden.“

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