Westbahn mit Erfolg gegen die ÖBB vor Gericht
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem Rechtsstreit um die Höhe des Infrastruktur-Benützungsentgelts der mehrheitlich privaten Westbahn recht gegeben. Weil die Westbahn-Züge kürzer seien als die Railjet-Züge der ÖBB, fällt ein geringeres Stations-Entgelt an.
Die Westbahn begrüßt den Entscheid und sieht sich im Kampf gegen die „Diskriminierung durch die ÖBB Infrastruktur“ bestätigt. Schließlich hätten Westbahn-Züge durch den Doppelstock wesentlich geringere Zuglängen als ÖBB railjets und erforderten daher weniger lange Bahnsteige.
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