Allianz gegen die S 7 aktiv
Die Allianz gegen die S7 wittert strafbare Handlungen der Asfinag.
Die Allianz gegen die S 7 fordert das sofortige Stopp des S7 Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens und die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortung.
Sprecher Dr. Johann Raunikar sieht mehr als 10 ha Kahlschlägerungen ohne behördliche Genehmigung seitens des UVP Verfahrens: „ Ein wesentliches Beweismittel, nämlich der bestandene Wald, gibt es nicht mehr. Es wurde beseitigt, und demnach besteht nicht mehr die Möglichkeit , Erhebungen und Sachverhaltsermittlungen in den seinerzeitigen Waldgebieten durchzuführen!“ . Das veranlasst die Allianz gegen die S7 bringt diesen Tatbestand der Behörde zur Kenntnis zu bringen, denn nach §46 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes heißt es „Als Beweismittel kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist“. Die Beseitigung und Unterdrückung von Beweismitteln steht nach § 295 des Strafbesetzbuches unter Sanktionen. Die Allianz gegen die S7 ortet zum Thema breitestes Politikerschweigen und wendet sich an den Staatsanwalt. „Wir fordern die sofortige Beendigung des UVP Verfahrens, weil der Sachverhalt gar nicht mehr überprüft werden kann, womit ein Rechtsbruch vorliegt. In der Folge müsste die Behörde aktiv werden, weil sie bei Verdacht einer strafbaren Handlung laut § 78 der Strafprozeßordnung verpflichtet ist, diese bei der Kriminalpolizei oder beim Staatsanwalt anzuzeigen“. Im Rechtsdschungel lauert daraufhin ein verwaltungsbehördliches Strafverfahren gemäß § 45 Z 1 UVP – G 2000….
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