Weitere Flächen für den südburgenländischen Weinbau
Bis 15. Feber können Weinbauern bei den Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf Anträge auf Ausweitung ihrer Weinbaufluren stellen. Das gilt auch für Uhudlerwinzer.
"Für Neuauspflanzungen ist eine zwingende Antragstellung vorgesehen, für die Wiederauspflanzung wird in den ersten beiden Jahren nach der Rodung keine Bewilligung benötigt", erklären Agrarlandesrätin Verena Dunst und die Güssinger Bezirkshauptfrau Nicole Wild.
Im Jahr 2017 sei die Rebfläche in den beiden südlichsten burgenländischen Bezirken "dank der Uhudlerrettung" um 16 Hektar gestiegen, berichtet Dunst.
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