Barrierefrei
Rampen als erster Anfang
Der barrierefreie Zugang zu Geschäften hat sich nicht verbessert.
JOSEFSTADT. Seit 2016 gibt es im BGStG (Behindertengleichstellungsgesetz) die Regelung, dass alle öffentlich zugänglichen Geschäftslokale barrierefrei sein müssen. Das entspricht aber nicht ganz der Realität. Weniger als die Hälfte der Geschäfte sind stufenlos zugänglich.
Eine Studie des ÖZIV-Bundesverbands, einer Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen, zur aktuellen Situation klärt auf: Bei jedem zehnten Lokal müssen zwei oder mehr Stufen bezwungen#+werden.
Als am wenigsten barrierefreie Einkaufsstraße wurde die Josefstädter Straße genannt. Hier sind nur 24,5 Prozent stufenlos zugänglich.
Situation in der Josefstadt
In der Einkaufsstraße Josefstädter Straße bemüht man sich, mit persönlicher Hilfeleistung einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Im Eingangsbereich befinden sich oft Klingeln und das Personal steht den Kunden gerne zur Seite, wenn sie Hilfe brauchen. Die meisten Geschäftsinhaber wollen ihr Lokal barrierefreier gestalten.
Aufgrund der Bauweisen der alten Gebäude mangelt es jedoch an der Umsetzung und den damit verbundenen Kosten. "Wenn den Geschäftsinhabern bewusst wird, dass man mit Klingeln und mobilen Rampen helfen kann, ist das ein Anfang, auch wenn das nicht absolut barrierefrei ist", sagt Hansjörg Nagelschmidt vom ÖZIV. Es gibt auch Organisationen wie den ÖZIV, die gerne mit Beratung und neuen Ideen für Verbesserungen weiterhelfen.
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