Kärnten
Anträge für Heizkostenzuschuss können ab heute gestellt werden

Das Land Kärnten erhöht den Heizkostenzuschuss um 50 Euro Energiebonus und erweitert zudem die Einkommensgrenzen. Rund 21.000 Personen sind damit bezugsberechtigt.

KÄRNTEN. “Um die Folgen der Teuerungskrise für besonders betroffene Kärntnerinnen und Kärntner abzufedern, hat Kärnten bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt. Ab heute kann der deutlich erhöhte Heizkostenzuschuss beantragt werden“, informiert Landeshauptmann-Stellvertreterin Sozialreferentin Beate Prettner. “Außerdem haben wir die Einkommensgrenzen weiter angehoben, und damit die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht. Wir gehen von rund 21.000 Personen aus.“

50 Euro oben drauf

“Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.“ 50 Euro bedeuten für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro + 50 Euro) ein Plus von 45 Prozent. Der große Heizzuschuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro bzw. um 28 Prozent“, sagt Prettner. Während der Heizzuschuss je zur Hälfte vom Land und von den Gemeinden finanziert wird, wird der Energiebonus zu 100 Prozent vom Land aus dem Sozialreferat getragen. “In Summe rechnen wir mit 4,2 Millionen Euro, mit denen wir in der Heizperiode 2022/23 die Kärntnerinnen und Kärntner unterstützen werden“, so Prettner.

Einkommensgrenzen angehoben

Besonders wichtig ist es dem Land Kärnten gewesen, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern – “derart herausfordernde Zeiten treffen nicht nur die niedrigsten Einkommensbezieher“. Daher wurden die Einkommensgrenzen neuerlich angehoben. Diese sind für den großen Zuschuss: 1.100 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen bzw. 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Für den kleinen Zuschuss: 1.240 Euro netto pro Monat für alleinstehende Personen und 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt auf 270 Euro netto.

Anträge bis 28. April einreichen

“Heute startet die Antragsfrist – und zwar wie in den Jahren davor am zuständigen Gemeindeamt“, informiert die Sozialreferentin. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023. Prettner versichert: “Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkostenzuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“

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