Neue Straßenverkehrsordnung
Für Raser brechen "teure" Zeiten an
Novelle der Straßenverkehrsordnung: Fahrzeuge von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden. BEZIRK FELDKIRCHEN. Ab 1. März sollten sich Extremraser gut überlegen, ob sich der Tritt auf das Gaspedal und der damit verbundene Anstieg des Adrenalinspiegels tatsächlich lohnt. Rasen ist grundsätzlich kein Kavaliersdelikt und mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht es auch ans Eingemachte. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen können Fahrzeuge von Extremrasern...