Handyverbot am Steuer verschärft
Ablenkung als häufigste Unfallursache
Seit 1. Mai kostet es 100 Euro, statt wie bisher 50 Euro, wenn Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
BEZIRK KIRCHDORF. Kommt es zu einer Anzeigeerstattung können auch höhere Geldbeträge fällig werden. Reinhard Menneweger, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant und Verkehrsreferent erklärt: "Ist man ehrlich zu sich selbst, wird man bestätigen können, dass selbst Telefonate mit der Freisprecheinrichtung eine gewisse Ablenkung bedingen – diese ist auch die größte Problematik bei der Verwendung des Handys." Leider werde das Mobiltelefon aber nicht nur ohne Freisprecheinrichtung zum Telefonieren verwendet, ebenso würden SMS geschrieben, im Internet gesurft, et cetera. Da der Blick vom Verkehrsgeschehen abgewendet werde, sei die Ablenkung bei diesen Tätigkeiten noch ungleich höher. "Der Blick auf das Handy gleicht einem Blindflug: Bei Tempo 100 km/h werden in einer Sekunde rund 28 Meter zurückgelegt. Wenn das Verkehrsgeschehen dann eine Reaktion notwendig machen würde, kommt diese beim Erkennen der Situation wahrscheinlich viel zu spät."
"Der Blick auf das Handy gleicht einem Blindflug."
Reinhard Menneweger
Dass zeigt die Verkehrsunfallstatistik im Bezirk Kirchdorf: Im Jahr 2022 war Ablenkung bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden die Hauptunfallursache. "Als Fahrzeuglenker sollte man seine ganze Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen, für Nebentätigkeiten bleibt kein Raum!"
"Erwarte abschreckende Wirkung"
Der Fokus der Verkehrsüberwachung werde in Kirchdorf besonders auf die Unfallursache Ablenkung gelegt. Ob die Erhöhung der Strafbeträge Wirkung zeigen wird, müsse man abwarten, so der Chefinspektor. "Ich erwarte mir von der Straferhöhung eine gewisse abschreckende Wirkung. 100 Euro sind viel Geld. Letztlich kommt es aber auf die Kontrolldichte an, dafür wird die Polizei sorgen. Die Lenker müssen merken, dass die neuen Regelungen tatsächlich kontrolliert und sanktioniert werden!"
Was ist erlaubt?
Das Handy darf während der Fahrt verwendet werden:
- zum Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung
- zum Telefonieren mittels Lautsprecherfunktion/ Spracherkennungssoftwares: nur ohne Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen
- als Navigationssystem, sofern dieses im Fahrzeuginneren befestigt ist
- zum Musik hören: während der Fahrt dürfen keine Musiktitel ausgewählt werden
- bei so erheblichem Stau, dass kein Weiterfahren möglich ist
- im ruhenden Verkehr: wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird
- wenn das Handy während der Fahrt am Fahrzeugboden fällt, darf es aufgehoben werden, wenn eine Hand am Lenkrad bleibt und keine Blickabwendung von der Straße erfolgt
Hier finden Sie eine übersichtliche Auflistung was erlaubt ist und was nicht
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