Frauenpensionen: Jedes Kind muss gleich viel wert sein!

Cornelia Pöttinger | Foto: OÖVP

NUSSBACH (sta). „Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Frauenpensionen muss endlich Gerechtigkeit geschaffen werden. Völlig egal in welchem zeitlichen Abstand die Kinder geboren werden!“ fordert die Bezirksleiterin der ÖVP-Frauen und ÖAAB Betriebsrätin Vizebürgermeisterin Cornelia Pöttingern aus Nußbach.

Aktuell werden Frauen pro Kind vier Jahre als Kindererziehungszeiten bei der Pension angerechnet. Dies passiert jedoch mit Einschränkungen, da sämtliche „Überlappungszeiten“ nicht zählen.
Immer mehr Männer engagieren sich erfreulicherweise in der Kinderbetreuung, dennoch leisten Frauen nach wie vor den größten Teil der Familienarbeit. Oft sind Frauen längere Zeit teilzeitbeschäftigt, das wirkt sich allerdings auch entsprechend bei der Pensionsberechnung aus.

Eine gute Möglichkeit ist auch das freiwillige Pensionssplitting. Der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann für die ersten vier Jahre nach der Geburt bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. „Das Pensionssplitting sollte allerdings von vier auf bis zu sieben Jahre pro Kind erweitert werden, denn Unterstützung bei der Kindererziehung heißt nicht nur Ausbau der Betreuungseinrichtungen!“ so Pöttinger abschließend.

Foto(s) im Anhang zur freien Verwendung (© OÖVP).

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