Lauterbacher Straße
Illegale Abkürzung über Bahngleise in Kirchdorf

Einige Fußgänger wählen derzeit offenbar die Abkürzung über die Bahngleise. | Foto: BPK Kirchdorf
  • Einige Fußgänger wählen derzeit offenbar die Abkürzung über die Bahngleise.
  • Foto: BPK Kirchdorf
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Laut Informationen des Bezirkspolizeikommandos Kirchdorf kommt es derzeit immer wieder vor, dass Fußgänger im Bereich der Lauterbacher Straße in Kirchdorf/Krems die Gleise der ÖBB trotz eines Verbotsschildes überschreiten.

KIRCHDORF/KREMS. Es hat sich, so die Polizei, hier bereits ein Fußweg ausgebildet. Grund für das illegale Überschreiten dürfte bei den meisten Bequemlichkeit sein. Es ist verlockend, so rascher zum Bahnhof und vom Bahnhof zur Wohnadresse zu gelangen.

"Diese Bequemlichkeit ist gefährlich, ja lebensgefährlich", warnen die Polizeibeamten. Züge nähern sich mit sehr hoher Geschwindigkeit an und sind bei entsprechender Witterungslage oft auch schlecht wahrnehmbar. Dem Triebwagenführer einer Zuggarnitur ist es nicht möglich sofort anzuhalten – hunderte Meter Bremsweg sind die Regel. Ein Umknöcheln im Schotterbett des Gleisbereichs könnte fatal sein.

"Anzeigen sind möglich"

Der Appell der Polizei: "Nehmen Sie die paar Meter Umweg in Kauf und benutzen Sie die Unterführung im Bereich der Garnisonstraße! Die Polizei kontrolliert den betroffenen Gleisabschnitt derzeit verstärkt. Organmandatsstrafen und Anzeigen sind möglich." Strafen einzuheben sei aber nicht das vorrangige Ziel, es gehe um Bewusstseinsbildung.

Unbefugtes Betreten von Eisenbahnanlagen ist verboten

Das unbefugte Betreten von Eisenbahnanlagen ist gem. § 47 Eisenbahngesetz verboten. Der Gleisbereich der Bahn darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten und überquert werden. An allen anderen Örtlichkeiten besteht Lebensgefahr. Es wird daher eindringlich an alle appelliert, dieser verbotene Verhalten im Interesse der eigenen Sicherheit sofort einzustellen.

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