Kindern ein zweites Zuhause geben
Infotag zum Thema Pflegeelternschaft am 27. Februar in Kirchdorf
Im Jahr 2023 waren im Bezirk Kirchdorf 41 Kinder in 27 Pflegefamilien untergebracht. Ein Informationsnachmittag am 27. Februar 2024, um 16 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, bietet einen Einstieg in die Thematik.
BEZIRK KIRCHDORF. Kinderpsychologin Claudia Hockl und die Gruppenleiterin der Kinder- und Jugendhilfe, Karin Hametner, informieren über die Herausforderungen im Leben einer Pflegefamilie. Interessierte können sich an die Kinder- und Jugendhilfe Kirchdorf unter der Telefonnummer 07582 / 685-653 40 wenden.
Viele Menschen verbinden das Wort „Familie“ mit den Begriffen Liebe, Geborgenheit, Vertrauen, Zusammenhalt, Unterstützung und gegenseitige Hilfe. Es kann aber passieren, dass Familien aufgrund von Schicksalsschlägen wie eine schwere Erkrankung oder der Tod der Eltern, finanzielle Probleme, Gewalt, sexuelle Übergriffe, Alkohol- und Drogenmissbrauch oder eine psychische Erkrankung der Eltern dermaßen erschüttert werden, dass Eltern die Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für ihre Kinder nicht mehr tragen können. In solchen familiären Krisen übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen und sucht einen geeigneten Betreuungsplatz in einer Pflegefamilie oder einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Pflegeeltern geben Geborgenheit
Die Dauer und Intensität einer familiären Betreuung können ganz unterschiedlich sein. Die Pflegeeltern übernehmen für eine bestimmte Zeit (Kurzzeitpflege) oder unbestimmte Zeit (Langzeitpflege) teilweise oder zur Gänze die Aufgaben der leiblichen Eltern. Pflegeeltern geben Geborgenheit in schwierigen Zeiten, sie übernehmen aber nicht die rechtliche Vertretung der Pflegekinder. Die Obsorge verbleibt bei der Kinder- und Jugendhilfe oder den leiblichen Eltern. Je nach Möglichkeit wird der Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten. Wenn sich die Situation der Herkunftsfamilie eines Pflegekindes stabilisiert hat und nach Einschätzung der Fachkräfte die Erziehungsaufgabe wieder wahrgenommen werden kann, ist zu prüfen, ob eine Rückführung des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie erfolgen kann.
Grundsätzlich kann man als Ehepaar oder in Lebensgemeinschaft lebend (auch in gleichgeschlechtlicher Beziehung) sowie als alleinerziehende Person Pflegeeltern werden. Nach einem ersten Beratungsgespräch bei der regional zuständigen Kinder- und Jugendhilfe erfolgt eine Eignungsprüfung. Bei dieser Prüfung wird abgeklärt, ob die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für ein Betreuungsverhältnis vorliegen. Zur fachlichen Vorbereitung ist die Teilnahme an einem Seminar Pflicht. Weitere wichtige Voraussetzungen für eine Pflegemutter bzw. einen Pflegevater sind Belastbarkeit, Geduld, Verständnis, Flexibilität, Kommunikations- und Lernbereitschaft, Erfahrung im Umgang mit Kindern, ein harmonisches und tolerantes Familienklima, finanzielle Absicherung, ein ausreichender Wohnraum und die Bereitschaft den Herkunftsfamilien positiv zu begegnen.
Unterstützung der Pflegefamilien
Die Pflegeeltern werden bei der Betreuung von Pflegekindern von Sozialarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Pflegeeltern Anspruch auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegefreistellung und Pflegekindergeld. Zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung ist ein Anstellungsverhältnis für einen Pflegeelternteil möglich.
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