Jagd im Bezirk Kirchdorf
Infoveranstaltung für Mitglieder der Jagdausschüsse
Die Mitglieder der Jagdausschüsse im Bezirk trafen sich zu einer Informationsveranstaltung. Eingeladen hatten die Bezirksbauernkammer und die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf.
BEZIRK KIRCHDORF. "Das Jagdrecht hängt am Grundeigentum", erklärt die Dienststellenleiterin der Bezirksbauernkammer Kirchdorf Steyr, Gabriele Hebesberger. "In Eigenjagdgebieten mit einem Ausmaß von mindestens 115 Hektar ist der Grundeigentümer jagdberechtigt, in genossenschaftlichen Jagdgebieten die Jagdgenossenschaft." Da es durch den Wildbestand zu Verbissschäden an jungen Bäumen kommen kann, ist es den Grund- und Waldbesitzern wichtig, dass es einen Abschussplan für das Wild gibt und dieser von den Jägern erfüllt wird.
Begehungen der Weiserflächen starten
Franz Zehetner, Leiter der Bezirksforstinspektion, zeigt auf, dass der Verbiss durch Flächenbesichtigungen, sogenannte Weiser- und Vergleichszaunflächen, ermittelt wird. "Je nach dem Ausmaß der festgestellten Verbissschäden wird der Abschussplan festgelegt", so Zehetner. Die Begehungen der Weiserflächen starten jetzt im Frühjahr in den Gemeinden. Die Behörde lädt dazu die Jagdausschussmitglieder und Vertreter der Jagd ein.
Zum Jagdausschuss
Die Interessen der Jagdgenossen, also der Grundeigentümer, werden durch ein eigens bestelltes Gremium – nämlich den Jagdausschuss – vertreten. Dieser setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, welche von der Ortsbauernschaft und der Gemeinde entsandt werden. Zu den Aufgaben des Jagdausschusses einer Gemeinde gehört unter anderem die Verpachtung der Jagd, zum Beispiel an eine Jagdgesellschaft.
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