Anhebung des AK-Bildungsbonus auf 130 Euro durchgesetzt

AK-Vizepräsident Helmut Feilmair (li.) und AK-Rat Willi Ebner. | Foto: OÖAAB
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BEZIRK (sta). „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir uns mit unserer Forderung nach Anhebung des AK-Bildungsbonus durchgesetzt haben“, sagen AK-Rat Willi Ebner und AK-Vizepräsident Helmut Feilmair (ÖAAB). Bildung ist das Thema der Zukunft. Es gibt viele zehntausende engagierte Arbeitnehmer, die sich in ihrer Freizeit beruflich fortbilden. Sie alle profitieren von der Anhebung des AK-Bildungsbonus auf 130 Euro - rückwirkend ab 1. April 2017.
Trotz aller Chancen bedeutet berufliche Aus- und Weiterbildung immer auch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand an Zeit und Geld für die Arbeitnehmer/-innen. Gerade deshalb ist die Existenz des AK-Bildungsbonus der Arbeiterkammer Oberösterreich umso begrüßenswerter. Im Rahmen des AK-Bildungsbonus werden 40 Prozent der Kurskosten gefördert, wobei der maximale Auszahlungsbeitrag bisher 110,- Euro betragen hat und dieser nunmehr auf 130,- Euro angehoben wird.

Voraussetzung dafür ist, dass ein Kurs aus dem AK-Bildungsprogramm absolviert wird. Diese Kurse sind in den Kursheften von BFI, WIFI und Volkshochschulen mit dem AK-Logo gekennzeichnet. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des AK-Bildungsbonus sind die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich, der erfolgreiche Abschluss des besuchten Kurses, sowie eine Anwesenheit von mindestens 75 Prozent im Kurs.

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