Probleme beim Ferialjob
KIRCHDORF (sta). Viele Schüler nutzten die Sommerferien, um zu jobben und so ein wenig Geld zu verdienen. Andere mussten im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren. "Einige haben sich bereits bei der Arbeiterkammer gemeldet, weil sie zu viel arbeiten mussten oder zuwenig bezahlt bekamen. "Wir vertreten und beraten auch in Sachen Ferialarbeit" sagt Hannes Stockhammer, Leiter der AK Kirchdorf.
Ein junges Mädchen aus Windischgarsten wandte sich an die Arbeiterkammer Kirchdorf, weil sie den Verdacht hatte, dass sie in ihrem Ferialjob zu wenig Geld bekommen hätte. Sie trat die Arbeit an, weil sie sich in den Ferien etwas dazu verdienen wollte- es handelte sich also um kein Pflichtpraktikum.
Die Schülerin der HBLW hat das ihrem Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch auch so mitgeteilt. Dieser ging von einem Pflichtpraktikum aus und stellte sie als Praktikantin ein. Mit gravierdender Auswirkung: Das Mädchen bekam für ihre Arbeit um 800 Euro weniger.
Praktikum oder Ferialjob?
Hannes Stockhammer von der AK Kirchdorf: " Pflichtpraktikanten werden rechtlich wie Lehrlinge behandelt. Daher bekommen Sie auch ein niedrigeres Einkommen als Ferialarbeiter". Wird das zu beginn des Arbeitsverhältnisses nicht genau besprochen, kann das zu folgenschweren Missverständnissen führen.
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