Apotheke bleibt weiter verwehrt
Möglicher Apotheken-Betreiber in maria Rain geht in Revision beim Verwaltungsgerichtshof.
MARIA RAIN (vp). Wieder eine neue Runde im Kampf um eine Apotheke in Maria Rain. Der mögliche Apotheken-Betreiber Omar Mady hat beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, da ihm die Konzession nicht erteilt wird (siehe unten). Die Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht als unbegründet ab. Es sei kein Bedarf gegeben, in Ferlach gibt es Apotheken, in Viktring ist eine bewilligt. Maria Rain liegt also nicht so ländlich, sondern zwischen zwei Städten. "Dabei wurden die topographischen Gegebenheiten gar nicht berücksichtigt", beschwert sich Bgm. Franz Ragger. "Das Landesverwaltungsgericht hat außerdem darauf hingewiesen, dass Mady in Revision beim Verwaltungsgerichtshof gehen kann."
Und das passiert nun, man gibt nicht auf. Ragger: "Wir wollen wenigstens eine Hausapotheke bzw. eine medikamentöse Versorgung. Auf der Strecke bleibt hier der kranke Mensch." - Auch die Bürger von Köttmannsdorf und Ludmannsdorf, die durch eine Apotheke in Maria Rain mitversorgt werden würden.
Hinzu kommt, dass bei der Revision eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 2014 mitberücksichtigt werden müsste. Die besagt: „Der EuGH erklärte ferner, dass bei der Anwendung des Kriteriums der Zahlen der weiterhin zu versorgenden Personen die Gefahr bestehe, dass in Österreich für bestimmte Personen - vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - die in ländlichen und abgelegenen Regionen außerhalb der Versorgungsgebiete bestehender Apotheken wohnen, kein gleicher und angemessener Zugang zu Apothekendienstleistungen sichergestellt sei.“
Ragger: "Wie dieses EU-Urteil angewandt wird, wird interessant. Denn es gibt in diesem Fall noch kein Urteil, es handelt sich quasi um einen Präzedenzfall."
Was bisher geschah...
Maria Rain bemüht sich schon seit fünf Jahren um einen Apothekenstandort. Bisher wurde ein Standort für die Gemeinde verwehrt, da die notwendige Bevölkerungszahl von ca. 5.500 Personen nicht gegeben sei und da in der gesetzlich festgelegten Maximalentfernung bereits ein genehmigter Standort bestehe (Stellungnahme Apothekerkammer).
Der Unabhängige Verwaltungssenat bat nach Einsprüchen die Kammer um neuerliche Stellungnahme. Diese fiel wiederum negativ aus. Eine Beschwerde seitens des möglichen Apotheken-Betreibers Omar Mady wies das Landesverwaltungsgericht als unbegründet ab. Es sei kein Bedarf gegeben.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.