Ebenthal fördert Studenten rückwirkend
200 Euro pro Semester erhalten Ebenthaler Studierende pro Semester unter gewissen Voraussetzungen.
EBENTHAL. Die Marktgemeinde Ebenthal ist eine Zuzugsgemeinde und will dies mittels Studentenförderung noch verstärken. Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten Sitzung die Förderung in der Höhe von 200 Euro pro Semester - unter gewissen Voraussetzungen (siehe unten) und rückwirkend ab dem Wintersemester 2017/2018. Die freiwillige Leistung ist ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Studienort und Hauptwohnsitz.
Voraussetzungen für die Studentenförderung
- Gefördert wird die Beibehaltung bzw. Wiederanmeldung des Hauptwohnsitzes von Studierenden (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Privatuni) in Ebenthal. Bedingung: Mindestens fünf Jahre muss bzw. musste bereits ein Hauptwohnsitz gemeldet sein. Dieser muss mindestens drei Jahre ab Zuerkennung der Förderung begründet bleiben.
- Anspruch haben Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder der eines EU-Mitgliedsstaates, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung mit Hauptwohnsitz in Ebenthal gemeldet sind.
- Die Förderung wird bis einschließlich des Studienjahres gewährt, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet hat.
Mehr Infos dazu:
- Richtlinie
- im Amt bei Frau Zipponig: 0463/31 315-10
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